Vorstand, Beirat, Präambel und Satzung des MUT e.V.
Soweit bekannt sind die Namen mit der jeweiligen Emailadresse unterlegt (Bitte einfach anklicken).
Vorstand | Beirat | ||
Roland
Diehl, 1. Vorsitzender |
Petra Elbers, |
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Albert ter
Wolbeek, Stellvertr. Vorsitzender |
Uwe Rüdlin, Seefelden |
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Gerhard Kaiser, Stellvertr. Vorsitzender |
Monika Häsler, Munzingen |
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Bernhard Walz, Stellvertr. Vorsitzender |
Gabi Schwenk-Grozinger, Buggingen |
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Jürgen Häsler, Stellvertr. Vorsitzender |
Otmar Faller, Hartheim |
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Rolf Mauthe, Kassenwart |
Dorothea Hauß, Bremgarten |
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Jaime Gonzales, Schriftführer |
Karlheinz Geppert, Tiengen |
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Maria Luisa Werne, Pressewartin |
Eva Starraß, Heitersheim |
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Bernhard Kremer, Medizin |
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Ottmar Seywald, Vertreter Bad Krozingen |
Ralph Uhle, Bahntechnik |
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Antoinette Faller, Vertreterin Hartheim |
Ulf Zischinsky, Technik Trassenbau |
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Kassenprüfer | Albert Bär, Landwirtschaft |
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Wolfgang Mudrack, Bad Krozingen |
Georg W. Heinz, Politik |
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Reiner Kühlwein, Bad Krozingen |
Maria Luisa Werne, Politik |
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Beirat | Jaime Gonzalez, Politik |
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Ottmar Seywald, Schlatt |
Reinhard Faller, Sonderaufgaben |
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Antoinette Faller, Feldkirch |
Theo Lais, Lärmmessung |
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Klaus Moldenhauer, Bad Krozingen |
Jürgen Häsler, Nachwuchs |
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Ursula Schmidtobreick, Biengen |
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Rolf Schottmüller, Mengen |
Website-Betreuung | ||
Lionel Calon, Eschbach |
Daniela Mauthe | ||
Martin Cammerer, Tunsel |
Jörg Punge, Support |
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MUT-Ortsbeauftragte | |||
Mengen/Schallstadt: | Rolf Schottmüller, Caspar von Fürstenberg | ||
Munzingen: | Monika Häsler | ||
Tiengen: | Karlheinz Geppert | ||
Schlatt: | Albert Bär, Ralph Uhle, Ottmar Seywald | ||
Biengen: | Michael Bähr | ||
Tunsel: | Peter Ritzel, Martin Cammerer | ||
Hausen: | Petra Elbers, Andreas Miehle | ||
Bad Krozingen: | Rolf Mauthe, Alber ter Wolbeek | ||
Heitersheim: | Eva Starraß, Kurt Reiner | ||
Eschbach: | Lionel Calon, Uwe Pippers | ||
Feldkirch: | Regina Kleint, Antoinette Faller | ||
Bremgarten: | Dorothea Hauß, Roland Diehl | ||
Hartheim: | Otmar Faller, Theo Lais | ||
Seefelden/Buggingen: | Petra Rüdlin, Gabi Schwenk-Grozinger | ||
BLHV-MUT-Gruppe 2015 | |||
BLHV-Kreisverband Freiburg | Albert Bär, Schlatt | ||
Josef Bauer, Feldkirch | |||
Wolfgang Engler, Mengen | |||
Roland Faller, Hausen | |||
Peter Kind, Schlatt | |||
Alfred Möhr, Biengen | |||
Friedbert Schill, Buchheim | |||
BLHV-Kreisverband Müllheim | Martin Behringer, Auggen | ||
Hansjörg Bronner, Müllheim | |||
Lionel Calon, Eschbach | |||
Martin Cammerer, Tunsel | |||
Eduard Feuerstein, Heitersheim | |||
Michael Fröhlin, Buggingen | |||
Franz Lais, Bremgarten | |||
Dieter Maier, Eschbach | |||
Günter Meyer, Tunsel | |||
Reiner Nussbaumer, Hügelheim | |||
Hermann Ritter, Buggingen | |||
Heinrich Scherr, Bad Krozingen | |||
Rolf Thum, Buggingen | |||
BLHV | Hubert God, Freiburg |
Der Bau des 3. und 4. Gleises durch die Deutsche Bahn-AG ist beschlossene Sache. Die Art und Weise, wie die Trassenführung technisch umgesetzt wird, ist noch nicht endgültig festgelegt, auch wenn dies von der DB-Projektbau so darge-stellt wird. In unserer Region ist die so genannte Trasse „VT 2“ geplant. Dies bedeutet, dass die Trasse etwa in Höhe von Mengen östlich der Autobahn aus einem Tunnel austritt, die Möhlin mit einer Brücke überquert und dann zwischen Autobahn und den bestehenden Gleisen der Deutschen Bahn -größtenteils in Hochlage- mitten durch unsere offene Landschaft bis etwa nach Buggingen führen soll, wo sie wieder auf die bestehenden Gleise trifft.
Alle bisherigen Versuche, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG eine für unsere Bevölkerung und für die Umwelt verträgliche Lösung zu finden, verliefen bis jetzt für unsere Region ergebnislos.
Die Bahn verfolgt eindeutig den Weg, Gespräche zu führen,
zuzuhören, Zeit zu gewinnen, um danach genau ihren bisherigen Kurs zu fahren.
Einen Kurs, der nur davon geprägt ist, die kostengünstigste und schnellste
Lösung zu verwirklichen. Nur in unserer Region wird das 3. und 4. Gleis
nicht an bestehende Verkehrsadern angebunden, sondern größtenteils
in Hochlage mitten durch unsere Kulturlandschaft geführt. Auf diese Weise
wird dieses Bauwerk unsere Landschaft für Jahrhunderte negativ prägen.
Unzulänglichkeiten, die heute bei Planung und Bau gemacht werden, können
später nie mehr korrigiert werden!
Unser nördliches Markgräflerland ist geprägt von der Rheinebene
und der Vorberg-zone. Wir leben zum nicht geringen Teil vom Reiz dieser Landschaft
und davon, dass deshalb viele Touristen unsere „Toskana Deutschlands“
regelmäßig besu-chen. Unsere Region und wir, ihre Bewohner, sind
schon heute vielfältigen Belas-tungen ausgesetzt. Durch die Rheinebene
verlaufen zentrale Verkehrsadern Euro-pas mit sehr, sehr hohem Verkehrsaufkommen.
Die Folgen: Lärm, Abgase und Landschaftszerschnitt durch die Bundesstraße
B-3, der Bundesautobahn BAB-5, der im Bau befindlichen Thermischen Restabfallsbehandlungsanlage
(TREA), den schon bestehenden Gleisen der Deutschen Bahn und dem zunehmenden
Flugver-kehr nach Basel-Mulhouse. Und nun soll noch das 3. und 4. Gleis in Hochlage
dazukommen, obwohl jeder weiß, dass die BAB-5 in absehbarer Zeit weiter
ausge-baut werden muss. Und dies alles ohne jeden Schutz für die Menschen
und für die Umwelt! Die vorgesehene Trasse führt durch wertvolle landwirtschaftliche
Nutz-flächen mit Beregnungsanlagen. Viele landwirtschaftlichen Betriebe
werden durch den enormen Landverbrauch in ihrer Existenz gefährdet.
Das können wir so nicht hinnehmen, und der Bahn muss
klargemacht werden, dass wir, die Bevölkerung des nördlichen Mark-gräflerlandes
uns wehren werden.
Dazu braucht es allerdings einen langen Atem und MUT!
Wir gründen deshalb die Bürgerinitiative
„MUT- Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse nördl. Markgräflerland
e.V.“
Unsere wichtigsten Ziele sind:
Durch Einflussnahme des Vereins auf die Planung und Durchführung der DB-Neu-baustrecke
Karlsruhe-Basel soll erreicht werden, dass durch dieses Verkehrsvorhaben der
Deutschen Bahn AG
-die Bevölkerung (Lärmemissionen und Landschaftsbild) und
-die Natur (Landschaftsschutz und Erhaltung des Kleinklimas)
im nördlichenMarkgräflerland geringstmöglich beeinträchtigt
werden.Um die Bevölkerung nicht auseinander zu dividieren wird keine Trassendiskussion
geführt.
Grundlage unserer Bemühungen ist also die „VT 2“. Aber es wird von entscheidender Bedeutung sein, wie diese Trasse technisch gestaltet sein wird.
Satzung der Bürgerinitiative
für Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse im nördlichen Markgräflerland
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „M UT – Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland“.
Sitz des Vereins ist 79189 Bad Krozingen
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
werden und führt danach den Zusatz e.V.
§2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der „Abgabenordnung“.
Durch Einflussnahme des Vereins auf die Planung und Durchführung der DB-Neubaustrecke Karlsruhe-Basel soll erreicht werden, dass durch dieses Verkehrsvorhaben der Deutschen Bahn AGa) die Bevölkerung durch Lärm b) die Natur und die Landschaftim nördlichen Markgräfler Land geringstmöglich beeinträchtigt werden.
Es soll keine Trassenführung diskutiert werden. Grundlage ist die Vorschlagstrasse „VT 2“.
Der Verein bemüht sich zur Erreichung seiner Zielsetzung durch Information der Öffentlichkeit, Austausch von Meinungen und Erfahrungen, sowie kritische, sachlich bezogene Diskussionen mit Planungsbehörden der Deutschen Bahn AG, des Landes Baden-Württemberg und des Bundes. Seine Ziele wird der Verein ausschließlich mit gewaltfreien Mitteln im Rahmen der verfassungs-mäßigen Ordnung verfolgen.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, durch persönliche Tätigkeit oder ideelle oder materielle Leistungen die Zwecke des Vereins zu fördern.
Mitglieder können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sonstiger Personenvereinigungen werden.
Anträge auf Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch den Tod des Mitglieds bzw. Liquidation bei juristischen Personen
b) durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist. Er wird
wirksamzum Ende des Kalenderjahres
c) durch Ausschluss aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes.
§4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei seiner Verhinderung von seinen Stellvertretern, nach Bedarf, jährlich aber mindestens einmal zur Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts einberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt über:a) den Jahresbericht des Vorsitzenden des Vorstandes,b) den Rechenschaftsbericht des Kassenwarts,c) die Entlastung des Vorstands,d) die Neuwahl des Vorstands, e) die Auflösung des Vereins.
Die Einberufung erfolgt durch Aufruf in den Gemeindeblättern in Bad Krozingenund Hartheim oder Tageszeitung mit 14 Tage Vorlauf. Die Mitgliederversamm- lung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20% der Mitglieder anwesend sind.Wird dies nicht erreicht, so wird 14 Tage später eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die in jedem Falle beschlussfähig ist.
Berechtigt zur Teilnahme sind alle Mitglieder, stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes,bei dessen Verhinderung die seiner Stellvertreter.
Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedern erforderlich.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Wunsch
eines Viertels deranwesenden Mitglieder ist die Abstimmung schriftlich
durchzuführen.
§6 Vorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus mindestens:I. Vorsitzenden,II. Zwei Stellvertretern,
III. Schriftführer,IV. Kassenwart,V. zusätzlich wird je ein
Vertreter der Gemeinden Hartheim und BadKrozingen gewählt,VI. Pressewart.
Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für zwei Jahre von der Mitgliederver-sammlung
gewählt. Wiederwahlen sind zulässig.Daneben wird ein Beirat gewählt.
Der Beirat besteht aus je einem Vertreter der Ortschaften bzw. Teilgemeinden
der Gemeinden Hartheim und Bad Krozingen. Der Vorstand kann zur Unterstützung
und Erreichung des Vereinszwecks fachkundige Bürger in den Beirat berufen.
Der Beirat hat nur eine beratende Funktion.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Zusammenkünften mit einfacher Stimmenmehrheit.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessenVerhinderung die seiner Stellvertreter.Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens drei Viertel der Vorstands-mitglieder anwesend sind.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende
und seine beiden Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechigt.
§7 Protokollieren
Die in Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen
gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen
Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterschreiben.
§8 Vereinsmittel
Der Verein erhält seine Mittel aus Spenden und Zuwendungen seiner Mitglieder sowie dritten Personen und Organisationen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Es wird ein Beitrag in Euro (€) erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Rückzahlung von bereits bezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen.
§9 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Mitglieds-gemeinden oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Bad Krozingen, den 04.02.2003