Vorstand, Beirat, Präambel und Satzung des MUT e.V.

Soweit bekannt sind die Namen mit der jeweiligen Emailadresse unterlegt (Bitte einfach anklicken).

Vorstand Beirat
Roland Diehl,
1. Vorsitzender

Petra Elbers,
Hausen

Albert ter Wolbeek,
Stellvertr. Vorsitzender
Uwe Rüdlin,
Seefelden
Gerhard Kaiser,
Stellvertr. Vorsitzender
Monika Häsler,
Munzingen
Bernhard Walz,
Stellvertr. Vorsitzender
Gabi Schwenk-Grozinger,
Buggingen
Jürgen Häsler,
Stellvertr. Vorsitzender
Otmar Faller,
Hartheim
Rolf Mauthe,
Kassenwart
Dorothea Hauß,
Bremgarten
Jaime Gonzales,
Schriftführer
Karlheinz Geppert,
Tiengen
Maria Luisa Werne,
Pressewartin
Eva Starraß,
Heitersheim
    Bernhard Kremer,
Medizin
Ottmar Seywald,
Vertreter Bad Krozingen
Ralph Uhle,
Bahntechnik
Antoinette Faller,
Vertreterin Hartheim
Ulf Zischinsky,
Technik Trassenbau
Kassenprüfer Albert Bär,
Landwirtschaft
Wolfgang Mudrack,
Bad Krozingen
Georg W. Heinz,
Politik
Reiner Kühlwein,
Bad Krozingen
Maria Luisa Werne,
Politik
Beirat Jaime Gonzalez,
Politik
Ottmar Seywald,
Schlatt

Reinhard Faller,
Sonderaufgaben
Antoinette Faller,
Feldkirch
Theo Lais,
Lärmmessung
Klaus Moldenhauer,
Bad Krozingen
Jürgen Häsler,
Nachwuchs
Ursula Schmidtobreick,
Biengen
 
Rolf Schottmüller,
Mengen
Website-Betreuung
Lionel Calon,
Eschbach
Daniela Mauthe
Martin Cammerer,
Tunsel
Jörg Punge,
Support
       
MUT-Ortsbeauftragte    
Mengen/Schallstadt: Rolf Schottmüller, Caspar von Fürstenberg
Munzingen: Monika Häsler
Tiengen: Karlheinz Geppert
Schlatt: Albert Bär, Ralph Uhle, Ottmar Seywald
Biengen: Michael Bähr
Tunsel: Peter Ritzel, Martin Cammerer
Hausen: Petra Elbers, Andreas Miehle
Bad Krozingen: Rolf Mauthe, Alber ter Wolbeek
Heitersheim: Eva Starraß, Kurt Reiner
Eschbach: Lionel Calon, Uwe Pippers
Feldkirch: Regina Kleint, Antoinette Faller
Bremgarten: Dorothea Hauß, Roland Diehl
Hartheim: Otmar Faller, Theo Lais
Seefelden/Buggingen: Petra Rüdlin, Gabi Schwenk-Grozinger
       
BLHV-MUT-Gruppe 2015    
BLHV-Kreisverband Freiburg Albert Bär, Schlatt
  Josef Bauer, Feldkirch
  Wolfgang Engler, Mengen
  Roland Faller, Hausen
  Peter Kind, Schlatt
  Alfred Möhr, Biengen
  Friedbert Schill, Buchheim
BLHV-Kreisverband Müllheim Martin Behringer, Auggen
  Hansjörg Bronner, Müllheim
  Lionel Calon, Eschbach
  Martin Cammerer, Tunsel
  Eduard Feuerstein, Heitersheim
  Michael Fröhlin, Buggingen
  Franz Lais, Bremgarten
  Dieter Maier, Eschbach
  Günter Meyer, Tunsel
  Reiner Nussbaumer, Hügelheim
  Hermann Ritter, Buggingen
  Heinrich Scherr, Bad Krozingen
  Rolf Thum, Buggingen
BLHV Hubert God, Freiburg

 

Unsere Präambel

Der Bau des 3. und 4. Gleises durch die Deutsche Bahn-AG ist beschlossene Sache. Die Art und Weise, wie die Trassenführung technisch umgesetzt wird, ist noch nicht endgültig festgelegt, auch wenn dies von der DB-Projektbau so darge-stellt wird. In unserer Region ist die so genannte Trasse „VT 2“ geplant. Dies bedeutet, dass die Trasse etwa in Höhe von Mengen östlich der Autobahn aus einem Tunnel austritt, die Möhlin mit einer Brücke überquert und dann zwischen Autobahn und den bestehenden Gleisen der Deutschen Bahn -größtenteils in Hochlage- mitten durch unsere offene Landschaft bis etwa nach Buggingen führen soll, wo sie wieder auf die bestehenden Gleise trifft.

Alle bisherigen Versuche, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG eine für unsere Bevölkerung und für die Umwelt verträgliche Lösung zu finden, verliefen bis jetzt für unsere Region ergebnislos.

Die Bahn verfolgt eindeutig den Weg, Gespräche zu führen, zuzuhören, Zeit zu gewinnen, um danach genau ihren bisherigen Kurs zu fahren. Einen Kurs, der nur davon geprägt ist, die kostengünstigste und schnellste Lösung zu verwirklichen. Nur in unserer Region wird das 3. und 4. Gleis nicht an bestehende Verkehrsadern angebunden, sondern größtenteils in Hochlage mitten durch unsere Kulturlandschaft geführt. Auf diese Weise wird dieses Bauwerk unsere Landschaft für Jahrhunderte negativ prägen. Unzulänglichkeiten, die heute bei Planung und Bau gemacht werden, können später nie mehr korrigiert werden!

Unser nördliches Markgräflerland ist geprägt von der Rheinebene und der Vorberg-zone. Wir leben zum nicht geringen Teil vom Reiz dieser Landschaft und davon, dass deshalb viele Touristen unsere „Toskana Deutschlands“ regelmäßig besu-chen. Unsere Region und wir, ihre Bewohner, sind schon heute vielfältigen Belas-tungen ausgesetzt. Durch die Rheinebene verlaufen zentrale Verkehrsadern Euro-pas mit sehr, sehr hohem Verkehrsaufkommen. Die Folgen: Lärm, Abgase und Landschaftszerschnitt durch die Bundesstraße B-3, der Bundesautobahn BAB-5, der im Bau befindlichen Thermischen Restabfallsbehandlungsanlage (TREA), den schon bestehenden Gleisen der Deutschen Bahn und dem zunehmenden Flugver-kehr nach Basel-Mulhouse. Und nun soll noch das 3. und 4. Gleis in Hochlage dazukommen, obwohl jeder weiß, dass die BAB-5 in absehbarer Zeit weiter ausge-baut werden muss. Und dies alles ohne jeden Schutz für die Menschen und für die Umwelt! Die vorgesehene Trasse führt durch wertvolle landwirtschaftliche Nutz-flächen mit Beregnungsanlagen. Viele landwirtschaftlichen Betriebe werden durch den enormen Landverbrauch in ihrer Existenz gefährdet.

Das können wir so nicht hinnehmen, und der Bahn muss klargemacht werden, dass wir, die Bevölkerung des nördlichen Mark-gräflerlandes uns wehren werden.

Dazu braucht es allerdings einen langen Atem und MUT!

Wir gründen deshalb die Bürgerinitiative
„MUT- Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse nördl. Markgräflerland e.V.“

Unsere wichtigsten Ziele sind:

Durch Einflussnahme des Vereins auf die Planung und Durchführung der DB-Neu-baustrecke Karlsruhe-Basel soll erreicht werden, dass durch dieses Verkehrsvorhaben der Deutschen Bahn AG
-die Bevölkerung (Lärmemissionen und Landschaftsbild) und
-die Natur (Landschaftsschutz und Erhaltung des Kleinklimas)
im nördlichen Markgräflerland geringstmöglich beeinträchtigt werden. Um die Bevölkerung nicht auseinander zu dividieren wird keine Trassendiskussion geführt.

Grundlage unserer Bemühungen ist also die „VT 2“. Aber es wird von entscheidender Bedeutung sein, wie diese Trasse technisch gestaltet sein wird.


Satzung der Bürgerinitiative für Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse im nördlichen Markgräflerland

§1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „M UT – Mensch- und Umweltschonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland“.

  2. Sitz des Vereins ist 79189 Bad Krozingen

  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.V.

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der „Abgabenordnung“.

  2. Durch Einflussnahme des Vereins auf die Planung und Durchführung der DB-Neubaustrecke Karlsruhe-Basel soll erreicht werden, dass durch dieses Verkehrsvorhaben der Deutschen Bahn AG a) die Bevölkerung durch Lärm b) die Natur und die Landschaft im nördlichen Markgräfler Land geringstmöglich beeinträchtigt werden.

  3. Es soll keine Trassenführung diskutiert werden. Grundlage ist die Vorschlagstrasse „VT 2“.

  4. Der Verein bemüht sich zur Erreichung seiner Zielsetzung durch Information der Öffentlichkeit, Austausch von Meinungen und Erfahrungen, sowie kritische, sachlich bezogene Diskussionen mit Planungsbehörden der Deutschen Bahn AG, des Landes Baden-Württemberg und des Bundes. Seine Ziele wird der Verein ausschließlich mit gewaltfreien Mitteln im Rahmen der verfassungs-mäßigen Ordnung verfolgen.


§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, durch persönliche Tätigkeit oder ideelle oder materielle Leistungen die Zwecke des Vereins zu fördern.

  2. Mitglieder können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sonstiger Personenvereinigungen werden.

  3. Anträge auf Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet.

  4. Die Mitgliedschaft endet:
    a) durch den Tod des Mitglieds bzw. Liquidation bei juristischen Personen
    b) durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist. Er wird wirksam zum Ende des Kalenderjahres
    c) durch Ausschluss aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes.

§4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung

  2. Der Vorstand


§5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei seiner Verhinderung von seinen Stellvertretern, nach Bedarf, jährlich aber mindestens einmal zur Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts einberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt über: a) den Jahresbericht des Vorsitzenden des Vorstandes, b) den Rechenschaftsbericht des Kassenwarts, c) die Entlastung des Vorstands, d) die Neuwahl des Vorstands, e) die Auflösung des Vereins.

  2. Die Einberufung erfolgt durch Aufruf in den Gemeindeblättern in Bad Krozingen und Hartheim oder Tageszeitung mit 14 Tage Vorlauf. Die Mitgliederversamm- lung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20% der Mitglieder anwesend sind. Wird dies nicht erreicht, so wird 14 Tage später eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die in jedem Falle beschlussfähig ist.

  3. Berechtigt zur Teilnahme sind alle Mitglieder, stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung die seiner Stellvertreter.

  5. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedern erforderlich.

  6. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Wunsch eines Viertels der anwesenden Mitglieder ist die Abstimmung schriftlich durchzuführen.

§6 Vorstand

  1. Der Gesamtvorstand besteht aus mindestens: I. Vorsitzenden, II. Zwei Stellvertretern, III. Schriftführer, IV. Kassenwart, V. zusätzlich wird je ein Vertreter der Gemeinden Hartheim und Bad Krozingen gewählt, VI. Pressewart.
    Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für zwei Jahre von der Mitgliederver-sammlung gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Daneben wird ein Beirat gewählt. Der Beirat besteht aus je einem Vertreter der Ortschaften bzw. Teilgemeinden der Gemeinden Hartheim und Bad Krozingen. Der Vorstand kann zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszwecks fachkundige Bürger in den Beirat berufen. Der Beirat hat nur eine beratende Funktion.

  2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Zusammenkünften mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seiner Stellvertreter. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens drei Viertel der Vorstands- mitglieder anwesend sind.

  3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechigt.

§7 Protokollieren

Die in Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterschreiben.

§8 Vereinsmittel

  1. Der Verein erhält seine Mittel aus Spenden und Zuwendungen seiner Mitglieder sowie dritten Personen und Organisationen.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  5. Es wird ein Beitrag in Euro (€) erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Rückzahlung von bereits bezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen.

§9 Auflösung des Vereins

  1. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Mitglieds-gemeinden oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

  2. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.


Bad Krozingen, den 04.02.2003