Archiv 2020

 

MUT Novembertreff 27.11.2020 im Josefshaus Bad Krozingen
und Info-Veranstaltung 02.12.2020 in der Möhlinhalle Hausen Corona-bedingt abgesagt
Einwendungsberatung zu den DB-Planungen im PfA 8.3 Bad Krozingen online

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die derzeit und noch weiterhin herrschenden verschärften Corona-Bedingungen lassen keine Menschenansammlungen zu. Die Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - muss daher leider die bisher anberaumten Veranstaltungen im Rahmen der Offenlage der Bahnpläne im Abschnitt 8.3 Bad Krozingen

MUT Novembertreff am Freitag, 27.11.2020, 18 Uhr, Josefshaus Bad Krozingen
Info-Veranstaltung mit BLHV, Stadt Bad Krozingen und Gemeinde Hartheim
am Mittwoch, 02.12.2020, 19 Uhr Möhlinhalle Hausen

absagen. Eine kurzfristige Verschiebung ist wegen der derzeit nicht absehbaren Pandemie-Lage nicht möglich.

Zur Einwendungsberatung im PfA 8.3 teilen wir mit: Mit Datum vom 22.09.2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen eingeleitet. Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 im Internet unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Von den Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 21.12.2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.

Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar von der Baumaßnahme und ihren Auswirkungen betroffen. Ob und wie Sie betroffen sind, können Sie anhand eines Fragebogens (Landwirte, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende, Lärmbetroffene) erfahren, den Sie bei der MUT-Geschäftsstelle anfordern können: geschaeftsstelle@mut-im-netz.de oder Tel./Fax 07633 13171 und den Sie nach dem Ausfüllen auch wieder dorthin zurücksenden. Sie können auch Einwendungsmustertexte anfordern.

Wir werten Ihren Fragebogen aus und stellen Ihnen einen Mustertext für einen Einwendungsschriftsatz zur Verfügung, den Sie einfach auf Ihre persönliche Situation anpassen können. Diese Ihre Einwendung muss spätestens am 21.12.2020 (Ende der Einwendungsfrist) beim Regierungspräsidium Freiburg oder auf dem Rathaus Ihrer Heimatgemeinde vorliegen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Dienstleistung satzungsgemäß nur MUT-Mitgliedern anbieten können. Brauchen Sie Hilfe und sind noch kein Mitglied von MUT e.V.? Einfach Beitrittserklärung aufrufen: www.mut-im-netz.de, Button "BEITRETEN", online ausfüllen und per Email (oder ausdrucken und per Fax) an die MUT-Geschäftsstelle senden. Der Jahresbeitrag von 10 Euro (15 Euro Familienmitgliedschaft) ist gut angelegt. Viel Erfolg - und bleiben Sie gesund!

Wir stehen bereit und grüßen Sie herzlich
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


MUT informiert über die Planungen der DB im PfA 8.3 - Mittelteil der Bürgertrasse - und hilft bei der Sicherung Ihrer Rechte

An die Mitglieder von MUT e.V. und die, die Mitglied werden wollen

Corana-bedingt kann die öffentliche Informationsveranstaltung über die Planungsdetails und die Auswirkungen der Bahnpläne zum Streckenabschnitt 8.3 - Mittelteil der Bürgertrasse im Einwirkungsbereich Bad Krozingen-Hartheim - bis auf weiteres nicht stattfinden. Sie können sich online im Internet einen Überblick über die Planungen verschaffen: Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 unter der Adresse https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch beim MUT-Vorstand in der Ortsverwaltung Hausen a.d.M. zur Einsichtnahme vor. Interessenten melden sich bitte bei petra.elbers@gmx.de zur Terminvereinbarung.

Die Beschreibungen und Planzeichnungen sind komplex und oft nicht leicht zu verstehen. Sollten Sie Hilfe benötigen:

MUT unterstützt Sie gerne beim Verständnis der Unterlagen, bei der Erfassung Ihrer Betroffenheit davon und bei der Abfassung einer Einwendung zur Sicherung Ihrer Rechtsposition im Planfeststellungsverfahren.

Ob und wie Sie von den Bahnplanungen betroffen sind, können Sie anhand eines Fragebogens (Landwirte, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende, Lärmbetroffene) erfahren, den Sie bei der MUT-Geschäftsstelle anfordern können:

geschaeftsstelle@mut-im-netz.de oder Tel./Fax 07633 13171 und den Sie nach dem Ausfüllen auch wieder dorthin zurücksenden.

Wir werten Ihren Fragebogen aus und stellen Ihnen einen Mustertext für einen Einwendungsschriftsatz zur Verfügung, den Sie einfach auf Ihre persönliche Situation anpassen können. Diese Ihre Einwendung muss spätestens am 21. Dezember 2020 (Ende der Einwendungsfrist) beim Regierungspräsidium Freiburg oder auf dem Rathaus Ihrer Heimatgemeinde vorliegen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Dienstleistung satzungsgemäß nur MUT-Mitgliedern anbieten können. Brauchen Sie Hilfe und sind noch kein Mitglied von MUT e.V.? Einfach Beitrittserklärung aufrufen: www.mut-im-netz.de, Button "BEITRETEN", online ausfüllen und per Email (oder ausdrucken und per Fax) an die MUT-Geschäftsstelle senden. Der Jahresbeitrag von 10 Euro (15 Euro Familienmitgliedschaft) ist gut angelegt. Viel Erfolg - und bleiben Sie gesund!

Wir stehen bereit und grüßen Sie herzlich
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


MUT-Oktobertreff mit Einwendungsberatung zum PfA 8.3

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Datum vom 22. September 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen eingeleitet. Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 im Internet unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch beim MUT-Vorstand in der Ortsverwaltung Hausen a.d.M. zur Einsichtnahme vor. Interessenten melden sich bitte bei petra.elbers@gmx.de zur Terminvereinbarung. Von den Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 21. Dezember 2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.

Wir wollen Details der Bahnplanungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung diskutieren. Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Fragebögen dazu können Sie unter vorstand@mut-im-netz.de anfordern. Die Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - möchte Sie unterstützen und lädt Sie herzlich ein zu ihrem Oktober-Treff mit Einwendungsberatung am

Freitag, dem 30. Oktober 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen

Bitte beachten Sie: Bedingt durch die Corona-Krise können Monatstreffs von MUT mit Einschränkungen (Abstandsregelung, Hygienevorschrift, Maskenpflicht) durchgeführt werden. Bis auf Weiteres können wir unser "Stammlokal" Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht nutzen. Der Ratssaal bietet bei Einhaltung des "Corona-Hygienekonzepts" eine ausreichende Größe, sodass wir unseren Infotreff in gewohnter Weise abhalten können. Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V. war, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie (Näheres hier auf unserer Website).

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Einladung zur MUT-Jahreshauptversammlung 2020

Vorstand und Beirat der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - laden alle Mitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Jahreshauptversammlung 2020 ein. Sie findet statt am

Freitag, dem 02. Oktober 2020, um 19.00 Uhr
im großen Ratssaal des Josefshauses in Bad Krozingen

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht des Vorstands
3. Rechenschaftsbericht des Kassenwarts
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Bestellung der Kassenprüfer
7. BADEN 21 und die "Bürgertrasse" - Statusbericht
8. Ausblick und Diskussion
9. Verschiedenes

Der Ratssaal ist ausreichend groß, sodass wir die Corona-Bedingungen (Abstände Bestuhlung, Maskentragen bis zum Sitzplatz) einhalten können. Am Eingang liegt eine Teilnehmerliste aus. Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen sich

für Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


MUT-Septembertreff mit Einwendungsberatung zum PfA 8.4

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Datum vom 1.Juli 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Müllheim eingeleitet. Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 im Internet unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage84.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch beim MUT-Vorstand zur Einsichtnahme vor. Von den Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 30. September 2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.

Bedingt durch die Corona-Krise können Monatstreffs von MUT mit Einschränkungen durchgeführt werden. Mit Blick auf das Ende der Einwendungsfrist am 30. September 2020 wollen wir Details der Bahnplanungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung mit Ihnen diskutieren. Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Über das "Ob" und "Wie" Ihrer Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein, damit Sie ggf. mit einer qualifizierten Einwendung Ihre Rechte im Planverfahren sichern können. Die Bürgerinitiative MUT – Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. – möchte Sie dabei unterstützen und lädt Sie herzlich ein zu ihrem September-Treff mit Einwendungsberatung am

Freitag, dem 18. September 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen

Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres können wir unser "Stammlokal" Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht nutzen. Der Ratssaal bietet zur Einhaltung der "Corona-Abstandsregelung" (optional: Maskenbenutzung) eine mehr als ausreichende Größe, so dass wir unseren Infotreff in gewohnter Weise abhalten können. Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V. wahr, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie (Näheres wie immer unter www.mut-im-netz.de).

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V.

Vorstand und Beirat laden alle MUT-Mitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger – unter Corona-Bedingungen (Abstandsregelung, Masken optional) - zur öffentlichen Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V. ein. Sie findet statt am

Freitag, dem 18. September 2020,
um 19.00 Uhr im Josefshaus Bad Krozingen

Satzungsgemäß ist die Versammlung beschlussfähig, wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder (800) anwesend sind. Sollte dies aufgrund der hohen Mitgliederzahl vom MUT e.V. nicht erreicht werden, wird die Jahreshauptversammlung für

Freitag, den 2. Oktober 2020, 19.00 Uhr, an gleicher Stelle

erneut anberaumt und ist dann in jedem Falle beschlussfähig.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht des Vorstands
3. Rechenschaftsbericht des Kassenwarts
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Bestellung der Kassenprüfer
7. BADEN 21 und die "Bürgertrasse" - Statusbericht
8. Ausblick und Diskussion
9. Verschiedenes

Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen sich

Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Wichtige Info-Veranstaltung am 7. August 2020:
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt
schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. in der Winzerhalle Seefelden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der Deutschen Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der Bahn für den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Hügelheim für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt, für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 1. Juli 2020 liegen die Planunterlagen für den Streckenabschnitt 8.4, der den südlichen und längsten Teil der Bürgertrasse von Bad Krozingen bis zum Knoten Hügelheimumfasst, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können auch im Internet (https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.

Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom südlichen Teil des Streckenabschnitts 8.4 der Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Heitersheim, Seefelden, Buggingen, Hügelheim und Grißheim zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt in einer großen Halle stattfindet, und zwar am

Freitag, dem 7. August 2020, um 19.00 Uhr
in der Winzerhalle in Buggingen-Seefelden

Liebe Heitersheimer, Seefelder, Bugginger, Hügelheimer und Grißheimer, gerne auch Jede/r Interessierte: Bitte kommen Sie und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen Teil unserer Raumschaft sein wird! Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche Auswirkungen es auf uns alle haben wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen uns auf Sie.

Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Wichtige Info-Veranstaltung am 24. Juli 2020:
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT
- Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. -
in der Quellenhalle Schlatt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der Deutschen Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der Bahn für den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Hügelheim für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt, für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 1. Juli 2020 liegen die Planunterlagen für den Streckenabschnitt 8.4, der den südlichen und längsten Teil der Bürgertrasse von Bad Krozingen bis zum Knoten Hügelheimumfasst, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können auch im Internet (https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.

Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom nördlichen Teil des Streckenabschnitts 8.4 der Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Bad Krozingen, Hartheim und Eschbach zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt in einer großen Halle stattfindet, und zwar am

Freitag, dem 24. Juli 2020, um 19.00 Uhr
in der Quellenhalle in Bad Krozingen-Schlatt

Liebe Bad Krozinger, Hartheimer und Eschbacher, gerne auch jede/r Interessierte: Bitte kommen Sie und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen Teil unserer Raumschaft sein wird! Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche Auswirkungen es auf uns alle haben wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen uns auf Sie (bei regnerischem Wetter bitte Regenschirm mitbringen).

Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


MUT informiert - Wichtige Info-Veranstaltung am 10. Juli 2020
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der Deutschen Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der Bahn für den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt rund um den zu bauenden Mengener Tunnel für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt, für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 29. Mai 2020 liegen die Planunterlagen für den Streckenabschnitt 8.2, der auch den nördlichen Teil der Bürgertrasse mit dem Mengener Tunnel bis zur Gemarkungsgrenze Schallstadt-Bad Krozingen enthält, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können auch im Internet (https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.

Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom Nordabschnitt der Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Tiengen, Munzingen und Mengen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt unter freiem Himmel stattfindet, und zwar am

Freitag, dem 10. Juli 2020, um 19.00 Uhr
im Pfarrgarten der evangelischen Kirchengemeinde Mengen-Hartheim in Mengen, Hauptstraße 42

Liebe Tiengener, Munzinger und Mengener, gerne auch jede/r Interessierte: Bitte kommen Sie und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen Teil unserer Raumschaft sein wird! Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche Auswirkungen es auf uns alle haben wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen uns auf Sie (bei regnerischem Wetter bitte Regenschirm mitbringen).

Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Bahnpläne zur Bürgertrasse-Nord offengelegt – MUT informiert

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Datum vom 29. Mai 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt 8.2 Freiburg-Schallstadt begonnen. Ab Mengener Tunnel ist davon der Nordteil der Bürgertrasse betroffen. Die Pläne sind bis zum 10. Juli 2020 im Internet unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage82.html einsehbar (komplette Unterlagen liegen auch in verschiedenen Rathäusern zur Einsichtnahme aus). Von den Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 28. August 2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.

Bedingt durch die Corona-Krise haben wir die Monatstreffs von MUT aussetzen müssen. Jetzt, mit der Lockerung der Versammlungseinschränkungen, können wir unsere regelmäßigen Informationsveranstaltungen am letzten Freitag im Monat um 18 Uhr wieder aufnehmen. Wir laden daher herzlich ein zum öffentlichen Juni-Treff 2020 von MUT e.V. am

Freitag, dem 26. Juni 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen

Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres können wir unser "Stammlokal" Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht nutzen. Der Ratssaal bietet zur Einhaltung der "Corona-Abstandsregelung" eine mehr als ausreichende Größe, so dass wir unseren Infotreff in gewohnter Weise abhalten können.

Im Mittelpunkt steht die Diskussion der Details der Bahnplanungen und deren Auswirkungen auf die Kommunen und die Bevölkerung. Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Über das "Ob" und "Wie" Ihrer Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein, damit Sie ggf. mit einer qualifizierten Einwendung Ihre Rechte im Planverfahren sichern können. Die Bürgerinitiative MUT – Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. – möchte Sie dabei unterstützen.

Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V. wahr, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie.

Noch ganz neu: Das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde hat die Offenlage der Bahnpläne zum Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Müllheim für den 1. Juli 2020 angekündigt. Die Stadt Bad Krozingen hat dazu eine Bekanntmachung veröffentlicht, die alle wichtigen Informationen dazu enthält und die wir im Folgenden im Wortlaut übernehmen.

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender

 

Bekanntmachung

Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen – Müllheim
Einleitung des Anhörungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel im Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen - Müllheim beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18a AEG i. V. m. § 73 LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz) durch.

1. Die DB Netz AG realisiert im Rahmen des Projekts Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn. Es ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Der Abschnitt hat eine Länge von rund 11,9 km und beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim. Wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Trassenführung in Tieflage zwischen Mengen und Hügelheim auf einer Strecke von rund 8,9 km (sog. "Bürgertrasse"). Außerdem umfasst die Planung die weiter südlichere Verknüpfung mit der Rheintalbahn einschließlich der Verlängerung des Mengener Tunnels. Der Knotenpunkt im Bereich Buggingen/Hügelheim wird auf Geländeniveau mit zwei Kreuzungsbauwerken in Tieflage gestaltet. Weiter ist zusätzlicher Schallschutz zur Erzielung von sog. Vollschutz vorgesehen. Das heißt, dass die zulässigen Grenzwerte allein aufgrund aktiver Schallschutzmaßnahmen, also Maßnahmen an der Strecke, nicht überschritten werden. Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind im Abschnitt 8.4 in den Bereichen Buggingen (westlich der Strecke) und Hügelheim (östlich der Strecke) Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt 2.751 m geplant. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 m errichtet werden. Zudem ist im Bereich Buggingen eine rund 99 m lange Schallschutzgalerie mit einer Mindestüberdeckelung von 6 m geplant. Weiter ist der Einsatz von Schienenstegdämpfern vorgesehen.

Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft sind Maßnahmen geplant:

  • Der Großteil der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist auf öffentlichen und privaten Flächen angrenzend an den Rand der Trasse geplant.

  • Zudem sind im Nah- und Fernbereich des Vorhabens landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Diese Maßnahmen befinden sich in:

  • Kappel-Grafenhausen (Gemarkung Kappel: Nordteil Schonwaldgebiet "Lichter Wald", Südteil Schonwaldgebiet "Lichter Wald")

  • Bad Krozingen (Gemarkung Hausen: Mündungsbereich Neumagen/Möhlin; Gemarkung Biengen: linksseitig entlang des Neumagens)

  • Hartheim am Rhein (Gemarkung Bremgarten: rund 550m westlich der Strecke im Bereich des Gewanns Entennest)

  • Eschbach (Gemarkung Eschbach: Gewanne Hochäcker, Lerche; sowie weiter südlich rund 100, 150 und 350 m östlich der Strecke

  • Neuenburg am Rhein (Gemarkung Grißheim: Gewanne Unterfeld, Mittelfeld, Oberfeld)

  • Heitersheim (Gemarkung Heitersheim: rund 800 und 900 m östlich der Strecke im Bereich des Gewanns Stockacker)

  • Buggingen (Gemarkung Buggingen: rund 1,6 sowie 1,9 km östlich der Strecke)

  • Müllheim (Gemarkung Hügelheim: Gewanne Brühlmatten, Lausbühl)

2. Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu den Umweltauswirkungen liegen

von Mittwoch, den 1. Juli 2020
bis einschließlich Freitag, den 31. Juli 2020
bis einschließlich Freitag, den 31. Juli 2020
im Raum 205b (2. OG) der Stadtverwaltung Bad Krozingen,
Basler Straße 30, 79189 Bad Krozingen,
während der Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr

zur Einsicht aus. Ein barrierefreier Zugang ist möglich. Eine Voranmeldung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich, bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Kopp, Telefon: 07633/407-260, E-Mail: paul.kopp@bad-krozingen.de oder an Herrn Amma, Telefon: 07633/407-261, E-Mail: jochen.amma@bad-krozingen.de. Durch die Corona-Pandemie bedingt, gelten folgende erhöhte Hygienevorschriften: Bitte klingeln Sie zur Einsichtnahme, eine Abholung erfolgt dann am Seiteneingang, der sich rechts neben dem Haupteingang befindet. Beim Besuch des Rathauses ist zu beachten: Der Einlass wird nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gewährt. Des Weiteren gelten Hygiene-vorschriften wie Händedesinfektion sowie die Abstandsregelung. Wegen Einschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie wird daher empfohlen die Planeinsicht über das Internet vorzunehmen. Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 1. Juli 2020 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik "Aktuelles" bzw. auf der Seite

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/Planfeststellung.aspx

unter der Rubrik "Eisenbahnen" eingesehen werden.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Auslegung drei Monate, also bis einschließlich

Mittwoch, den 30. September 2020

schriftlich oder zur Niederschrift beim

Regierungspräsidium Freiburg Referat 24
79083 Freiburg i. Br. (schriftlich
bzw. Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg i. Br. (zur Niederschrift)

oder beim

Bürgermeisteramt Bad Krozingen
Herrn Jochen Amma
Basler Straße 30
79189 Bad Krozingen (schriftlich)
Herrn Jochen Amma, Zimmer 205 A (zur Niederschrift)

Einwendungen gegen den Plan erheben (Einwendungsfrist). Die Einwendungsfrist wurde aufgrund des erheblichen Umfangs der Unterlagen verlängert. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Regierungspräsidium Freiburg oder beim Bürgermeisteramt maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Der Abschnitt zwischen Bad Krozingen und Müllheim war bereits 2003 Bestandteil von Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsabschnitte 8.3 und 9.0). Mit dem Beginn der Offenlage haben sich die vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (Offenlage im Jahr 2006) erledigt. Einwendungen, die in den damaligen Planfeststellungsverfahren 8.3 und 9.0 erhoben worden sind, haben daher keine Gültigkeit mehr und müssen neu erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorbringen im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als Einwendung anzusehen ist und daher im förmlichen Planfeststellungsverfahren wiederholt werden muss, wenn es im Verfahren beachtlich sein soll.

Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. Sie sind in Schriftform, d.h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer E-Mail ist daher nicht möglich.

Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, können unberücksichtigt bleiben.

In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Planfeststellungsverfahren vom Referat 24 (Recht und Planfeststellung) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf

4. Nach § 73 Abs. 6 LVwVfG werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörterungstermin).

Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind und

  • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass gem. § 18a AEG auf einen Erörterungstermin verzichtet werden kann. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn keine oder nur wenige Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben werden.

5. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg im Breisgau ist zuständige Anhörungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG mit umfasst.

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat die Antragstellerin einen Erläuterungsbericht, weitere Planunterlagen zum Vorhaben (u.a. Lagepläne, Grunderwerbspläne, Bauwerkspläne, Höhenpläne, Querschnitte), eine Umweltverträglichkeits-studie, einen landschaftspflegerischen Begleitplan (einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans und des Maßnahmenplans), eine FFH- bzw. eine Vogelschutz-Verträglichkeitsstudie, ein Artenschutzfachbeitrag, eine schall- und erschütterungstechnische Untersuchung, eine Unterlage zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, einen wasserrechtlichen Fachbeitrag sowie eine Unterlage zur elektromagnetischen Verträglichkeit vorgelegt.

Das Regierungspräsidium bittet weiterhin um Beachtung nachfolgender Punkte:

  • Kosten, die durch Einsichtnahme in Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

  • Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  • Seit dem Beginn der Auslegung im jetzt eingestellten Planfeststellungsverfahren (s.o.) waren die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG und das Vorkaufsrecht nach § 19 Abs. 3 AEG in Kraft. Diese bestehen nach Maßgabe der geänderten Planung weiterhin.

  • Bei der Einsichtnahme ist die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellung können auf der Internetseite

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx

abgerufen werden.

Bad Krozingen, den 23.06.2020 für die Stadt Bad Krozingen
gez. Volker Kieber
Bürgermeister


Liebe Mitglieder von MUT e.V. - speziell diejenigen aus Tiengen, Munzingen und Mengen,

mit der Offenlegung der Bahnpläne zum PfA 8.2, dem Nordteil der Bürgertrasse, hat am 29.05.2020 offiziell das Anhörungsverfahren in der Planfeststellung begonnen. Darüber informiert das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx --> RHEINTALBAHN: Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.2 Freiburg – Schallstadt; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Die Planunterlagen finden sich unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage82.html --> anklicken: Hier gelangen Sie zu den Unterlagen im Digitalen Planungsordner.

Und weiter mit

Es erscheint ein Verzeichnis aller Planunterlagen im pdf-Format, die studiert und kopiert werden können. Die Unterlagen stehen bis zum 10.7.2020 im Internet. Bitte kopieren Sie sich die für Sie wichtigen Unterlagen.

Der Erläuterungsbericht (Unterlage U01 Erläuterungsbericht) gibt einen allgemeinen Überblick. Die Fülle der Information ist allerdings gewaltig. Es ist nicht einfach, Art und Ausmaß von Rechtspositionen zu erkennen, die für Sie unter Wahrung Ihrer Rechte evtl. einwendungsrelevant sind. Wir wollen Ihnen daher dabei helfen, den Grad Ihrer Betroffenheit durch die Bahnplanung zu erfassen. Dazu haben wir mit tatkräftiger Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Fridrich, Bannasch und Partner (FBP) Fragebögen erstellt, die als eine Art Checkliste wichtige Angaben von Ihnen erfassen sollen, die dann als Basis für eine Einwendung dienen können.

Es stehen vier (4) Fragebögen zu unterschiedlichen Betroffenheiten zur Verfügung:
1) Direkt betroffene Grundstückseigentümer
2) Landwirte (mit Zusatzblatt)
3) Gewerbetreibende
4) Immissionsbetroffene (z.B. Lärm, Erschütterungen, Feinstaub)

Bitte melden Sie möglichst umgehend zurück, ob Sie an der Fragebogenaktion teilnehmen möchten (Kontaktdaten unten).

Für die Interessierten im weiteren Verlauf: Wenn Sie Fragen zu den Fragebögen und/oder zu den Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen beim Ausfüllen. Ihren entsprechenden Einwendungsschriftsatz können Sie selbst formulieren und ggf. auch Textbausteine verwenden, die wir Ihnen noch zur Verfügung stellen werden. Einwendungen können nach den Bekanntmachungen der Gemeinden bis Freitag, den 28.08.2020 erhoben werden. Anregungen und Hilfen erhalten Sie zudem beim Juni-Treff von MUT am Freitag, 26. Juni 2020, 18 Uhr im Ratssaal des Josefshauses in Bad Krozingen, der ausreichend groß ist, um die Corona-Abstandsregel zu wahren (Maskentragen freiwillig). Der BLHV hat ebenfalls eine Informationsveranstaltung vorgesehen (Termin wird noch kommuniziert).

Falls Sie eine individuelle Einwendung erstellen lassen wollen, können Sie sich gerne an die Kanzlei FBP wenden. Diejenigen, die das möchten, erhalten auf die Kanzlei lautendende Fragebögen. Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei zur Verfügung.

Zur Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange der betroffenen Landwirte haben MUT und BLHV einen Finanzierungspool eingerichtet. Die anwaltlichen Dienstleistungen für Beratungen und die Abfassung von Einwendungsschriftsätzen werden auf Stundenabrechnungsbasis vergütet. Die dafür erforderlichen Arbeiten für das Einlesen in die Planunterlagen und die Formulierung der allgemeinen Teile eines Schriftsatzes werden von BLHV und MUT über die Einrichtung eines Finanzierungspools vergütet, der individuelle Teil geht zu Lasten des jeweiligen Mandanten. Spenden von Privatpersonen in den Pool sind willkommen. Der Zahlungsverkehr des Pools läuft über das Sonderkonto "MUT-Pool Spenden" IBAN DE57 6809 2300 0002 6444 10 BIC GENODE61STF bei der Volksbank Staufen eG.

Bei Interesse an den Einwendungsfragebögen:
Melden Sie sich bitte zurück unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Wohnort, Email-Adresse und/oder Tel/Fax-Nr.)
Einwendungsschriftsatz durch Anwalt: Ja/Nein

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BLHV-MUT-Gruppe

Roland Diehl, Bernhard Walz
Vorstände MUT e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Eichenweg 13, 79189 Bad Krozingen
Tel./Fax 07633/13171
vorstand@mut-im-netz.de

Otmar König, Rechtsassessor
Badischer Landwirtschaftlicher
Hauptverband e.V., Geschäftsstelle
Merzhauser Straße 111, 79100 Freiburg
Tel. 0761/27133-210; Fax -201
otmar.koenig@blhv.de

Alexandra Fridrich, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte mbB
Kartäuserstraße 51a, 79102 Freiburg
Tel. 0761/383789-0 Fax -111
fridrich@fb-rae.de


Am Freitag, 29. Mai 2020, beginnt mit der Offenlage der Bahnpläne zur Bürgertrasse das Anhörungsverfahren im nördlichen Abschnitt 8.2 Freiburg - Schallstadt

Liebe MUTige Mitglieder,

leider können wir derzeit unsere monatlichen Infotreffen am letzten Freitag des Monats noch nicht wieder aufnehmen. Deswegen können wir uns am Freitag, dem 29. Mai 2020, nicht treffen. Dennoch ist der Tag ein besonderer: Schneller als erwartet kommt neuer Schwung in das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Bürgertrasse. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Anhörungsbehörde teilt mit:

"Die Offenlage der Bahnpläne im PfA 8.2 soll planmäßig am 29. Mai 2020 beginnen. Wegen der Pfingstferien wird der eigentlich gesetzlich vorgesehene Auslegungszeitraum von einem Monat um 2 Wochen bis zum 10. Juli 2020 verlängert. In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen, die 32 Leitzordner umfassen, in den Rathäusern der betroffenen Kommunen. Gleichzeitig werden die Unterlagen mit entsprechenden Erläuterungen auch im Internet zur Verfügung gestellt. Zusätzlich - das ist jetzt in Rheintalbahnverfahren auf Grund gesetzlicher Änderungen neu - wird nach § 21 Abs. 3 UVPG wegen des Umfangs der Unterlagen die Einwendungsfrist auf volle 3 Monate (gesetzlich maximale Verlängerungsmöglichkeit) verlängert, gerechnet vom ersten Tag der Offenlage."

Die sechswöchiger Offenlage und die insgesamt dreimonatige Einwendungsfrist wird von den betroffenen Bürgerinitiativen MUT und IGEL ausdrücklich begrüßt. Das gibt beim offensichtlich enormen Umfang der Planunterlagen (32 Ordner!) und der speziellen Situation im Land den nötigen Spielraum und schafft Vertrauen. Selbstverständlich ist die BI MUT daran interessiert, dass die Bürgertrassen-Verfahren jetzt zügig angegangen und durchgeführt werden, vor allem unter der Anhörungsägide des RP Freiburg. Wie immer werden wir Bürgerinitiativen das Verfahren konstruktiv-kritisch mitgestalten. Darüber werden wir noch ausführlich beraten und informieren. Bitte machen Sie mit, schauen Sie ab dem 29.5.2020 ins Internet unter

https://www.karlsruhe-basel.de/meldungen.html

Wir werden den MUT-Mitgliedern in den nächsten Tagen Fragebögen zur Verfügung stellen, die Sie als Check-Liste verwenden können, um Ihre Betroffenheit durch die Bahnpläne abzuklären. Gerne sind wir bei der Abfassung von evtl. erforderlichen Einwendungsschriftsätzen behilflich. Sollte sich die Corona-Lage im Juni entspannen, werden wir auch wieder Treffen unter Wahrung der dann vorgeschriebenen Verhaltensregeln organisieren. Wir prüfen, ob Freitag, der 26. Juni 2020, 18 Uhr, im Raum 101 der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen wieder möglich ist.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender

Ein vollständiger Satz von Planunterlagen 8.2 wird im Rathaus Schallstadt ausgelegt. Dazu informiert die Gemeinde Schallstadt über die Öffnungs- und Nutzungszeiten zur Einsichtnahme vor Ort. Zu weiteren Einzelheiten teilt das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde mit:

Offenlage


MUT e.V. informiert: Es tut sich etwas bei der Bürgertrasse - Beginn der Offenlage
der Bahnpläne im nördlichen Abschnitt 8.2 Freiburg-Schallstadt am 29. Mai 2020

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

schneller als erwartet kommt neuer Schwung in das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Bürgertrasse. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Anhörungsbehörde teilt mit:

"Die Offenlage der Bahnpläne im PfA 8.2 soll planmäßig am 29. Mai 2020 beginnen. Wegen der Pfingstferien wird der eigentlich gesetzlich vorgesehene Auslegungszeitraum von einem Monat um zwei Wochen bis zum 10. Juli 2020 verlängert. In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen, die 32 Leitzordner umfassen, in den Rathäusern der betroffenen Kommunen. Gleichzeitig werden die Unterlagen mit entsprechenden Erläuterungen auch im Internet zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich - das ist jetzt in Rheintalbahnverfahren auf Grund gesetzlicher Änderungen neu - wird nach § 21 Abs. 3 UVPG wegen des Umfangs der Unterlagen die Einwendungsfrist auf volle drei Monate (gesetzlich maximale Verlängerungsmöglichkeit) verlängert, gerechnet vom ersten Tag der Offenlage".

Die sechswöchige Offenlage und die insgesamt dreimonatige Einwendungsfrist wird von den betroffenen Bürgerinitiativen MUT und IGEL ausdrücklich begrüßt. Das gibt beim offensichtlich enormen Umfang der Planunterlagen (32 Ordner!) und der speziellen Situation im Land den nötigen Spielraum und schafft Vertrauen. Selbstverständlich ist die BI MUT daran interessiert, dass die Bürgertrassen-Verfahren jetzt zügig angegangen und durchgeführt werden, vor allem unter der Anhörungsägide des RP Freiburg.

Wie immer werden wir Bürgerinitiativen das Verfahren konstruktiv-kritisch mitgestalten. Darüber werden wir noch ausführlich beraten und informieren. Bitte machen Sie mit - und vor al-lem: bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Verschiebung der Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V.

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund des sich rasch ausbreitenden Coronavirus in der Region sowie im benachbarten Elsass hat die Stadt Bad Krozingen beschlossen, zunächst bis Ende März alle Veranstaltungen, die in der Verantwortung der Stadt Bad Krozingen liegen, abzusagen. Dies geschieht präventiv - zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems.

Auf Empfehlung der Stadt Bad Krozingen verfährt die Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - ebenso. Die für Freitag, den 27. März 2020, 19 Uhr, in der Aula der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen anberaumte Jahreshauptversammlung 2020 wird abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, der satzungsgemäß rechtzeitig bekannt gegeben wird.

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Februar-Treff 2020 von MUT e.V.:
Offenlegung der Bahnpläne zur Bürgertrasse - Checkliste für Betroffene

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vom Bau der Bürgertrasse, die als reine Güterzugtrasse durch unsere Region neu gebaut werden wird, sind viele von Ihnen auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Über das "Ob" und "Wie" Ihrer Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein, damit Sie ggf. mit einer qualifizierten Einwendung Ihre Rechte in den anstehenden Planverfahren sichern können. Die Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - möchte Sie mit anwaltlicher Beratung dabei unterstützen. Dazu haben wir vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planabschnitten der Bürgertrasse Fragebögen vorbereitet, die uns als vorbereitende Checklisten helfen sollen, einen ersten Überblick über den zu erwartenden Umfang unserer Dienstleistungen für Sie zu verschaffen.

Vorstand und Beirat werden anlässlich des öffentlichen Februar-Treffs 2020 von MUT e.V. am

Freitag, dem 28. Februar 2020, ab 16 Uhr, im Raum 101
der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen

die Fragebögen präsentieren und besprechen, Ihre Fragen dazu aufnehmen und das weitere Vorgehen festlegen. Bitte beachten: Wegen des zu erwartenden Umfangs der Fragestellungen beginnt die Infoveranstaltung bereits um 16 Uhr (!).

Der Bau der Bürgertrasse ist zwar im Grundsatz beschlossen, enthält jedoch in der Ausführung eine Reihe von Problemfeldern mit z.T. erheblichem Einwendungspotenzial speziell seitens zahlreicher Landwirte, die vom Trassenbau erheblich betroffen sind. Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V. war, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie.

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender


Vorbereitung auf die Offenlegung der Bahnpläne zur Bürgertrasse

Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei den Planverfahren zum Bau der Bürgertrasse hat die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin für das Jahr 2020 die Offenlegung ihrer Pläne für den Bau der Bürgertrasse vorgesehen. Im Planabschnitt 8.2 von Freiburg bis Schallstadt gehört der Streckenteil ab Südportal des Tunnels Mengen zu Bürgertrasse. Die Planfeststellungsabschnitte 8.3 und 8.4 von Schalstadt bis Hügelheim sind komplett Teile der Bürgertrasse. Der abschnittsweise vierwöchigen Offenlegung der Pläne folgen zwei weitere Wochen, in denen Planbetroffene Stellungnahmen bzw. Einwendungen an das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde richten können, die zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden.

Der Bau der Bürgertrasse ist zwar im Grundsatz beschlossen, enthält jedoch in der Ausführung eine Reihe von Problemfeldern mit z.T. erheblichem Einwendungspotenzial speziell seitens zahlreicher Landwirts, die vom Trassenbau erheblich betroffen sind. MUT wird daher im Interesse der Mitgliedslandwirte im Verfahrensverlauf professionelle juristische Beratung in Anspruch nehmen.

Konkrete Termine für die Offenlegung der Bahnpläne in den Rathäusern zur Einsichtnahme bzw. für das häusliche Studium über das Internet wurden noch nicht mitgeteilt. Die Vorbereitungen dazu werden nunmehr konzentriert in Angriff genommen. Darüber wird der Vorstand der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - anlässlich ihres öffentlichen Januar-Treffs 2020 am

Freitag, dem 31. Januar 2020, 18 Uhr,
im Raum 101 der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen

ausführlich berichten. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wird mit einer Vertreterin anwesend sein, die anstehenden Aufgaben umreißen sowie für Fragen und organisatorische Details zur Verfügung stehen.

Zur aktiven Beteiligung am Planungsprozess haben die MUTland-Kommunen Schallstadt, Bad Krozingen, Hartheim, Heitersheim, Eschbach und Buggingen zusammen mit MUT das "Bürgertrassen-Komitee" gegründet, um die notwendigen Diskussionen im Rahmen der Planoffenlegungen zu fokussieren und sich eng miteinander bei der Bewältigung der bestehenden Problemlagen abzustimmen. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie.

Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender

 

 



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