Archiv 2020
MUT Novembertreff 27.11.2020 im
Josefshaus Bad Krozingen
und Info-Veranstaltung 02.12.2020 in der Möhlinhalle Hausen Corona-bedingt abgesagt
Einwendungsberatung zu den DB-Planungen im PfA 8.3 Bad Krozingen online
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die derzeit und noch weiterhin herrschenden verschärften Corona-Bedingungen lassen keine
Menschenansammlungen zu. Die Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches
Markgräflerland e.V. - muss daher leider die bisher anberaumten Veranstaltungen im Rahmen der Offenlage der
Bahnpläne im Abschnitt 8.3 Bad Krozingen
MUT Novembertreff am Freitag, 27.11.2020, 18 Uhr, Josefshaus Bad Krozingen
Info-Veranstaltung mit BLHV, Stadt Bad Krozingen und Gemeinde Hartheim
am Mittwoch, 02.12.2020, 19 Uhr
Möhlinhalle Hausen
absagen. Eine kurzfristige Verschiebung ist wegen der derzeit nicht absehbaren Pandemie-Lage
nicht möglich.
Zur Einwendungsberatung im PfA 8.3 teilen wir mit: Mit Datum vom 22.09.2020
wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen eingeleitet.
Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 im Internet unter
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Von den Planungen Betroffene können Einwendungen
dagegen in Schriftform bis zum 21.12.2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.
Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar von der Baumaßnahme
und ihren Auswirkungen betroffen. Ob und wie Sie betroffen sind, können Sie anhand eines Fragebogens (Landwirte,
Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende, Lärmbetroffene) erfahren, den Sie bei der MUT-Geschäftsstelle anfordern
können: geschaeftsstelle@mut-im-netz.de oder
Tel./Fax 07633 13171 und den Sie nach dem Ausfüllen auch wieder dorthin zurücksenden. Sie können auch
Einwendungsmustertexte anfordern.
Wir werten Ihren Fragebogen aus und stellen Ihnen einen Mustertext für einen
Einwendungsschriftsatz zur Verfügung, den Sie einfach auf Ihre persönliche Situation anpassen können.
Diese Ihre Einwendung muss spätestens am 21.12.2020 (Ende der Einwendungsfrist) beim Regierungspräsidium
Freiburg oder auf dem Rathaus Ihrer Heimatgemeinde vorliegen!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Dienstleistung satzungsgemäß nur MUT-Mitgliedern
anbieten können. Brauchen Sie Hilfe und sind noch kein Mitglied von MUT e.V.? Einfach Beitrittserklärung
aufrufen: www.mut-im-netz.de, Button "BEITRETEN", online ausfüllen und per Email (oder ausdrucken und
per Fax) an die MUT-Geschäftsstelle senden. Der Jahresbeitrag von 10 Euro (15 Euro Familienmitgliedschaft) ist
gut angelegt. Viel Erfolg - und bleiben Sie gesund!
Wir stehen bereit und grüßen Sie herzlich
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
MUT informiert über
die Planungen der DB im PfA 8.3 - Mittelteil der Bürgertrasse - und hilft bei der Sicherung Ihrer Rechte
An die Mitglieder von MUT e.V. und die, die Mitglied werden wollen
Corana-bedingt kann die öffentliche Informationsveranstaltung über die Planungsdetails und
die Auswirkungen der Bahnpläne zum Streckenabschnitt 8.3 - Mittelteil der Bürgertrasse im Einwirkungsbereich
Bad Krozingen-Hartheim - bis auf weiteres nicht stattfinden. Sie können sich online im Internet einen Überblick
über die Planungen verschaffen: Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 unter der Adresse
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch
beim MUT-Vorstand in der Ortsverwaltung Hausen a.d.M. zur Einsichtnahme vor. Interessenten melden sich bitte
bei petra.elbers@gmx.de zur Terminvereinbarung.
Die Beschreibungen und Planzeichnungen sind komplex und oft nicht leicht zu verstehen.
Sollten Sie Hilfe benötigen:
MUT unterstützt Sie gerne beim Verständnis der Unterlagen, bei der Erfassung Ihrer
Betroffenheit davon und bei der Abfassung einer Einwendung zur Sicherung Ihrer Rechtsposition im
Planfeststellungsverfahren.
Ob und wie Sie von den Bahnplanungen betroffen sind, können Sie anhand eines Fragebogens
(Landwirte, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende, Lärmbetroffene) erfahren, den Sie bei der
MUT-Geschäftsstelle anfordern können:
geschaeftsstelle@mut-im-netz.de
oder Tel./Fax 07633 13171 und den Sie nach dem Ausfüllen auch wieder dorthin zurücksenden.
Wir werten Ihren Fragebogen aus und stellen Ihnen einen Mustertext für einen
Einwendungsschriftsatz zur Verfügung, den Sie einfach auf Ihre persönliche Situation anpassen können.
Diese Ihre Einwendung muss spätestens am 21. Dezember 2020 (Ende der Einwendungsfrist) beim
Regierungspräsidium Freiburg oder auf dem Rathaus Ihrer Heimatgemeinde vorliegen!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Dienstleistung satzungsgemäß nur MUT-Mitgliedern
anbieten können. Brauchen Sie Hilfe und sind noch kein Mitglied von MUT e.V.? Einfach Beitrittserklärung
aufrufen: www.mut-im-netz.de, Button "BEITRETEN", online
ausfüllen und per Email (oder ausdrucken und per Fax) an die MUT-Geschäftsstelle senden. Der Jahresbeitrag von
10 Euro (15 Euro Familienmitgliedschaft) ist gut angelegt. Viel Erfolg - und bleiben Sie gesund!
Wir stehen bereit und grüßen Sie herzlich
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
MUT-Oktobertreff mit Einwendungsberatung zum PfA 8.3
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Datum vom 22. September 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im
Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen eingeleitet. Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020
im Internet unter
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch
beim MUT-Vorstand in der Ortsverwaltung Hausen a.d.M. zur Einsichtnahme vor. Interessenten melden sich bitte
bei petra.elbers@gmx.de zur Terminvereinbarung. Von den Planungen
Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 21. Dezember 2020 an das Regierungspräsidium
Freiburg einsenden.
Wir wollen Details der Bahnplanungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung diskutieren.
Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Fragebögen dazu können Sie
unter vorstand@mut-im-netz.de anfordern. Die Bürgerinitiative
MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - möchte Sie unterstützen und lädt
Sie herzlich ein zu ihrem Oktober-Treff mit Einwendungsberatung am
Freitag, dem 30. Oktober 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen
Bitte beachten Sie: Bedingt durch die Corona-Krise können Monatstreffs von
MUT mit Einschränkungen (Abstandsregelung, Hygienevorschrift, Maskenpflicht) durchgeführt werden. Bis auf
Weiteres können wir unser "Stammlokal" Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht
nutzen. Der Ratssaal bietet bei Einhaltung des "Corona-Hygienekonzepts" eine ausreichende Größe,
sodass wir unseren Infotreff in gewohnter Weise abhalten können. Kommen Sie und nehmen Sie das
Unterstützungsangebot von MUT e.V. war, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie
wie immer umfassend und freuen uns auf Sie (Näheres hier auf unserer Website).
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Einladung zur MUT-Jahreshauptversammlung 2020
Vorstand und Beirat der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse
Nördliches Markgräflerland e.V. - laden alle Mitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zur
öffentlichen Jahreshauptversammlung 2020 ein. Sie findet statt am
Freitag, dem 02. Oktober 2020, um 19.00 Uhr
im großen Ratssaal des Josefshauses in Bad Krozingen
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht des Vorstands
3. Rechenschaftsbericht des Kassenwarts
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Bestellung der Kassenprüfer
7. BADEN 21 und die "Bürgertrasse" - Statusbericht
8. Ausblick und Diskussion
9. Verschiedenes
Der Ratssaal ist ausreichend groß, sodass wir die Corona-Bedingungen (Abstände Bestuhlung,
Maskentragen bis zum Sitzplatz) einhalten können. Am Eingang liegt eine Teilnehmerliste aus. Auf Ihr
zahlreiches Erscheinen freuen sich
für Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
MUT-Septembertreff mit Einwendungsberatung zum PfA 8.4
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Datum vom 1.Juli 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im Planfeststellungsabschnitt
8.4 Bad Krozingen-Müllheim eingeleitet. Die Planunterlagen sind noch bis zum Jahresende 2020 im Internet unter
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage84.html einsehbar. Ein kompletter Satz an Unterlagen liegt auch beim
MUT-Vorstand zur Einsichtnahme vor. Von den Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis
zum 30. September 2020 an das Regierungspräsidium Freiburg einsenden.
Bedingt durch die Corona-Krise können Monatstreffs von MUT mit Einschränkungen durchgeführt
werden. Mit Blick auf das Ende der Einwendungsfrist am 30. September 2020 wollen wir Details der
Bahnplanungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung mit Ihnen diskutieren. Viele von Ihnen sind
auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Über das "Ob" und "Wie" Ihrer
Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein, damit Sie ggf. mit einer qualifizierten Einwendung Ihre Rechte
im Planverfahren sichern können. Die Bürgerinitiative MUT – Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches
Markgräflerland e.V. – möchte Sie dabei unterstützen und lädt Sie herzlich ein zu ihrem September-Treff mit
Einwendungsberatung am
Freitag, dem 18. September 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen
Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres können wir unser "Stammlokal"
Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht nutzen. Der Ratssaal bietet zur Einhaltung der
"Corona-Abstandsregelung" (optional: Maskenbenutzung) eine mehr als ausreichende Größe, so dass wir
unseren Infotreff in gewohnter Weise abhalten können. Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von
MUT e.V. wahr, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen
uns auf Sie (Näheres wie immer unter www.mut-im-netz.de).
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V.
Vorstand und Beirat laden alle MUT-Mitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger –
unter Corona-Bedingungen (Abstandsregelung, Masken optional) - zur öffentlichen
Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V. ein. Sie findet statt am
Freitag, dem 18. September 2020,
um 19.00 Uhr im Josefshaus Bad Krozingen
Satzungsgemäß ist die Versammlung beschlussfähig, wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder
(800) anwesend sind. Sollte dies aufgrund der hohen Mitgliederzahl vom MUT e.V. nicht erreicht werden, wird die
Jahreshauptversammlung für
Freitag, den 2. Oktober 2020, 19.00 Uhr, an gleicher Stelle
erneut anberaumt und ist dann in jedem Falle beschlussfähig.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht des Vorstands
3. Rechenschaftsbericht des Kassenwarts
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Bestellung der Kassenprüfer
7. BADEN 21 und die "Bürgertrasse" - Statusbericht
8. Ausblick und Diskussion
9. Verschiedenes
Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen sich
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Wichtige Info-Veranstaltung am 7. August 2020:
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt
schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. in der Winzerhalle Seefelden
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der Deutschen
Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der Bahn für
den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Hügelheim für die Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim
werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und
Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur
Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt,
für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 1. Juli 2020 liegen die Planunterlagen
für den Streckenabschnitt 8.4, der den südlichen und längsten Teil der Bürgertrasse von Bad Krozingen bis zum
Knoten Hügelheimumfasst, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können auch
im Internet (https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.
Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom südlichen Teil
des Streckenabschnitts 8.4 der Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Heitersheim, Seefelden,
Buggingen, Hügelheim und Grißheim zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt in
einer großen Halle stattfindet, und zwar am
Freitag, dem 7. August 2020, um 19.00 Uhr
in der Winzerhalle in Buggingen-Seefelden
Liebe Heitersheimer, Seefelder, Bugginger, Hügelheimer und Grißheimer, gerne auch Jede/r
Interessierte: Bitte kommen Sie und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen
Teil unserer Raumschaft sein wird! Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche
Auswirkungen es auf uns alle haben wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen
uns auf Sie.
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Wichtige Info-Veranstaltung am
24. Juli 2020:
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT
- Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. -
in der Quellenhalle Schlatt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der Deutschen
Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der Bahn für
den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Hügelheim für die Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim
werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und
Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur
Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt,
für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 1. Juli 2020 liegen die Planunterlagen
für den Streckenabschnitt 8.4, der den südlichen und längsten Teil der Bürgertrasse von Bad Krozingen bis zum
Knoten Hügelheimumfasst, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können auch im
Internet (https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.
Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom nördlichen Teil
des Streckenabschnitts 8.4 der Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Bad Krozingen,
Hartheim und Eschbach zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt in einer großen
Halle stattfindet, und zwar am
Freitag, dem 24. Juli 2020, um 19.00 Uhr
in der Quellenhalle in Bad Krozingen-Schlatt
Liebe Bad Krozinger, Hartheimer und Eschbacher, gerne auch jede/r Interessierte: Bitte
kommen Sie und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen Teil unserer Raumschaft
sein wird! Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche Auswirkungen es auf uns
alle haben wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen uns auf Sie (bei
regnerischem Wetter bitte Regenschirm mitbringen).
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
MUT informiert - Wichtige Info-Veranstaltung am 10. Juli 2020
Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach vielen Jahren intensiver Diskussion der Region am südlichen Oberrhein mit der
Deutschen Bahn und Vertretern politischer Kreise aus Bund und Land wurden nunmehr die überarbeiteten Pläne der
Bahn für den Bau des 3. und 4. Gleises im Streckenabschnitt rund um den zu bauenden Mengener Tunnel für die
Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die beiden neu zu erstellenden Güterzuggleise vom Tunnel Mengen bis zum Knoten Hügelheim
werden in Tieflage in einem Graben geführt. Damit ließ sich ein schwerer Zielkonflikt zwischen Lärm- und
Landschaftsschutz entscheidend entschärfen. In Anerkennung des besonderen Engagements der Bürgerschaft zur
Durchsetzung der Trassenführung wird dieser rd. 18 km lange Trassenabschnitt "Bürgertrasse" genannt,
für deren Bau die DB drei Trassenabschnitte vorgesehen hat. Mit Datum vom 29. Mai 2020 liegen die Planunterlagen
für den Streckenabschnitt 8.2, der auch den nördlichen Teil der Bürgertrasse mit dem Mengener Tunnel bis zur
Gemarkungsgrenze Schallstadt-Bad Krozingen enthält, öffentlich in diversen Rathäusern zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können auch im Internet
(https://karlsruhe-basel.de) studiert werden.
Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT die vom Nordabschnitt der
Bürgertrasse speziell betroffene Bevölkerung der Kommunen Tiengen, Munzingen und Mengen zu einer öffentlichen
Informationsveranstaltung ein, die Corona-bedingt unter freiem Himmel stattfindet, und zwar am
Freitag, dem 10. Juli 2020, um 19.00 Uhr
im Pfarrgarten der evangelischen Kirchengemeinde Mengen-Hartheim in Mengen, Hauptstraße 42
Liebe Tiengener, Munzinger und Mengener, gerne auch jede/r Interessierte: Bitte kommen Sie
und informieren Sie sich über ein Jahrhundertprojekt, das für Generationen Teil unserer Raumschaft sein wird!
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das, was entstehen wird, welche Auswirkungen es auf uns alle haben
wird und wie Sie sich dabei mitgestaltend einbringen können! Wir freuen uns auf Sie (bei regnerischem Wetter
bitte Regenschirm mitbringen).
Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Bahnpläne zur Bürgertrasse-Nord offengelegt – MUT informiert
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Datum vom 29. Mai 2020 wurde das Anhörungsverfahren zu den Plänen der DB im
Planfeststellungsabschnitt 8.2 Freiburg-Schallstadt begonnen. Ab Mengener Tunnel ist davon der Nordteil
der Bürgertrasse betroffen. Die Pläne sind bis zum 10. Juli 2020 im Internet unter
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage82.html
einsehbar (komplette Unterlagen liegen auch in verschiedenen Rathäusern zur Einsichtnahme aus). Von den
Planungen Betroffene können Einwendungen dagegen in Schriftform bis zum 28. August 2020 an das
Regierungspräsidium Freiburg einsenden.
Bedingt durch die Corona-Krise haben wir die Monatstreffs von MUT aussetzen müssen.
Jetzt, mit der Lockerung der Versammlungseinschränkungen, können wir unsere regelmäßigen Informationsveranstaltungen
am letzten Freitag im Monat um 18 Uhr wieder aufnehmen. Wir laden daher herzlich ein zum öffentlichen
Juni-Treff 2020 von MUT e.V. am
Freitag, dem 26. Juni 2020, um 18.00 Uhr,
im großen Ratssaal des Josefshauses Bad Krozingen
Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres können wir unser "Stammlokal"
Raum 101 in der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen nicht nutzen. Der Ratssaal bietet zur Einhaltung der
"Corona-Abstandsregelung" eine mehr als ausreichende Größe, so dass wir unseren Infotreff in
gewohnter Weise abhalten können.
Im Mittelpunkt steht die Diskussion der Details der Bahnplanungen und deren Auswirkungen
auf die Kommunen und die Bevölkerung. Viele von Ihnen sind auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar
betroffen. Über das "Ob" und "Wie" Ihrer Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein,
damit Sie ggf. mit einer qualifizierten Einwendung Ihre Rechte im Planverfahren sichern können. Die
Bürgerinitiative MUT – Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. – möchte Sie
dabei unterstützen.
Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V. wahr, auf das Sie als
MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf Sie.
Noch ganz neu: Das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde hat
die Offenlage der Bahnpläne zum Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen-Müllheim für den 1. Juli 2020
angekündigt. Die Stadt Bad Krozingen hat dazu eine
Bekanntmachung
veröffentlicht, die alle wichtigen Informationen dazu enthält und die wir im Folgenden im Wortlaut
übernehmen.
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Bekanntmachung
Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen – Müllheim
Einleitung des Anhörungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe –
Basel im Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen - Müllheim beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg
führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18a AEG i. V. m. § 73 LVwVfG
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz) durch.
1. Die DB Netz AG realisiert im Rahmen des Projekts Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe –
Basel den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn. Es ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit vordringlichem
Bedarf eingestuft. Der Abschnitt hat eine Länge von rund 11,9 km und beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt
der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim.
Wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Trassenführung in Tieflage zwischen Mengen und Hügelheim auf einer
Strecke von rund 8,9 km (sog. "Bürgertrasse"). Außerdem umfasst die Planung die weiter südlichere
Verknüpfung mit der Rheintalbahn einschließlich der Verlängerung des Mengener Tunnels. Der Knotenpunkt im
Bereich Buggingen/Hügelheim wird auf Geländeniveau mit zwei Kreuzungsbauwerken in Tieflage gestaltet. Weiter
ist zusätzlicher Schallschutz zur Erzielung von sog. Vollschutz vorgesehen. Das heißt, dass die zulässigen
Grenzwerte allein aufgrund aktiver Schallschutzmaßnahmen, also Maßnahmen an der Strecke, nicht überschritten
werden. Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind im Abschnitt 8.4 in den Bereichen Buggingen (westlich der Strecke)
und Hügelheim (östlich der Strecke) Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt 2.751 m geplant. Die Wände
sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 m errichtet werden. Zudem ist im Bereich Buggingen eine
rund 99 m lange Schallschutzgalerie mit einer Mindestüberdeckelung von 6 m geplant. Weiter ist der Einsatz von
Schienenstegdämpfern vorgesehen.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft sind
Maßnahmen geplant:
Der Großteil der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist auf öffentlichen und privaten Flächen angrenzend
an den Rand der Trasse geplant.
Zudem sind im Nah- und Fernbereich des Vorhabens landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Diese
Maßnahmen befinden sich in:
Kappel-Grafenhausen (Gemarkung Kappel: Nordteil Schonwaldgebiet "Lichter Wald", Südteil
Schonwaldgebiet "Lichter Wald")
Bad Krozingen (Gemarkung Hausen: Mündungsbereich Neumagen/Möhlin; Gemarkung Biengen: linksseitig entlang
des Neumagens)
Hartheim am Rhein (Gemarkung Bremgarten: rund 550m westlich der Strecke im Bereich des Gewanns Entennest)
Eschbach (Gemarkung Eschbach: Gewanne Hochäcker, Lerche; sowie weiter südlich rund 100, 150 und 350 m
östlich der Strecke
Neuenburg am Rhein (Gemarkung Grißheim: Gewanne Unterfeld, Mittelfeld, Oberfeld)
Heitersheim (Gemarkung Heitersheim: rund 800 und 900 m östlich der Strecke im Bereich des Gewanns
Stockacker)
Buggingen (Gemarkung Buggingen: rund 1,6 sowie 1,9 km östlich der Strecke)
Müllheim (Gemarkung Hügelheim: Gewanne Brühlmatten, Lausbühl)
2. Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu
den Umweltauswirkungen liegen
von Mittwoch, den 1. Juli 2020
bis einschließlich Freitag, den 31. Juli 2020
bis einschließlich Freitag, den 31. Juli 2020
im Raum 205b (2. OG) der Stadtverwaltung Bad Krozingen,
Basler Straße 30, 79189 Bad Krozingen,
während der Öffnungszeiten
Montag + Dienstag: 08:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
zur Einsicht aus. Ein barrierefreier Zugang ist möglich. Eine Voranmeldung per Telefon
oder E-Mail ist erforderlich, bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Kopp, Telefon: 07633/407-260, E-Mail:
paul.kopp@bad-krozingen.de oder an Herrn Amma, Telefon:
07633/407-261, E-Mail: jochen.amma@bad-krozingen.de. Durch
die Corona-Pandemie bedingt, gelten folgende erhöhte Hygienevorschriften: Bitte klingeln Sie zur Einsichtnahme,
eine Abholung erfolgt dann am Seiteneingang, der sich rechts neben dem Haupteingang befindet. Beim Besuch des
Rathauses ist zu beachten: Der Einlass wird nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gewährt. Des Weiteren
gelten Hygiene-vorschriften wie Händedesinfektion sowie die Abstandsregelung. Wegen Einschränkungen auf Grund
der Corona-Pandemie wird daher empfohlen die Planeinsicht über das Internet vorzunehmen. Die ausgelegten
Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 1. Juli 2020 auch auf der Internetseite
www.rp-freiburg.de unter der Rubrik "Aktuelles" bzw. auf der
Seite
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/Planfeststellung.aspx
unter der Rubrik "Eisenbahnen" eingesehen werden.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Auslegung
drei Monate, also bis einschließlich
Mittwoch, den 30. September 2020
schriftlich oder zur Niederschrift beim
Regierungspräsidium Freiburg Referat 24
79083 Freiburg i. Br. (schriftlich
bzw. Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg i. Br. (zur Niederschrift)
oder beim
Bürgermeisteramt Bad Krozingen
Herrn Jochen Amma
Basler Straße 30
79189 Bad Krozingen (schriftlich)
Herrn Jochen Amma, Zimmer 205 A (zur Niederschrift)
Einwendungen gegen den Plan erheben (Einwendungsfrist). Die Einwendungsfrist wurde aufgrund
des erheblichen Umfangs der Unterlagen verlängert. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen
Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung
nach § 74 VwVfG einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt.
Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben.
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Regierungspräsidium Freiburg oder
beim Bürgermeisteramt maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit
des Vorhabens alle Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Der Abschnitt zwischen Bad Krozingen
und Müllheim war bereits 2003 Bestandteil von Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsabschnitte 8.3 und
9.0). Mit dem Beginn der Offenlage haben sich die vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (Offenlage im
Jahr 2006) erledigt. Einwendungen, die in den damaligen Planfeststellungsverfahren 8.3 und 9.0 erhoben
worden sind, haben daher keine Gültigkeit mehr und müssen neu erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorbringen im Rahmen einer frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als Einwendung anzusehen ist und daher im förmlichen Planfeststellungsverfahren
wiederholt werden muss, wenn es im Verfahren beachtlich sein soll.
Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen.
Sie sind in Schriftform, d.h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu erheben,
soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer E-Mail
ist daher nicht möglich.
Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in
Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige
Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter
bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich
sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche
Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner
ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, können unberücksichtigt bleiben.
In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen
und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Planfeststellungsverfahren vom Referat
24 (Recht und Planfeststellung) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und
verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen
zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich
um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch
dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies
unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird
auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u.a. mit den Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder
unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf
4. Nach § 73 Abs. 6 LVwVfG werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die
rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden,
den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen
Verhandlung erörtert (Erörterungstermin).
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die
Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben
haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen,
dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50
Benachrichtigungen vorzunehmen sind und
dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass gem. § 18a AEG auf einen Erörterungstermin
verzichtet werden kann. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn keine oder nur wenige Einwendungen erhoben
oder Stellungnahmen abgegeben werden.
5. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der
notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange
festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere
öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und
Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen
Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehörde im
Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden
ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr
als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg im
Breisgau ist zuständige Anhörungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG mit umfasst.
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat die Antragstellerin einen
Erläuterungsbericht, weitere Planunterlagen zum Vorhaben (u.a. Lagepläne, Grunderwerbspläne, Bauwerkspläne,
Höhenpläne, Querschnitte), eine Umweltverträglichkeits-studie, einen landschaftspflegerischen Begleitplan
(einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans und des Maßnahmenplans), eine FFH-
bzw. eine Vogelschutz-Verträglichkeitsstudie, ein Artenschutzfachbeitrag, eine schall- und
erschütterungstechnische Untersuchung, eine Unterlage zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, einen
wasserrechtlichen Fachbeitrag sowie eine Unterlage zur elektromagnetischen Verträglichkeit vorgelegt.
Das Regierungspräsidium bittet weiterhin um Beachtung nachfolgender Punkte:
Kosten, die durch Einsichtnahme in Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme
am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu
entscheiden ist, werden nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
Seit dem Beginn der Auslegung im jetzt eingestellten Planfeststellungsverfahren (s.o.) waren die
Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG und das Vorkaufsrecht nach § 19 Abs. 3 AEG in Kraft.
Diese bestehen nach Maßgabe der geänderten Planung weiterhin.
Bei der Einsichtnahme ist die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.
Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellung können auf der Internetseite
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx
abgerufen werden.
Bad Krozingen, den 23.06.2020 für die Stadt Bad Krozingen
gez. Volker Kieber
Bürgermeister
Liebe Mitglieder von MUT e.V. - speziell diejenigen aus Tiengen, Munzingen und Mengen,
mit der Offenlegung der Bahnpläne zum PfA 8.2, dem Nordteil der Bürgertrasse, hat am
29.05.2020 offiziell das Anhörungsverfahren in der Planfeststellung begonnen. Darüber informiert das
Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx -->
RHEINTALBAHN: Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.2 Freiburg –
Schallstadt; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Die Planunterlagen finden sich
unter
https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage82.html --> anklicken: Hier gelangen Sie zu den Unterlagen im
Digitalen Planungsordner.
Und weiter mit
Es erscheint ein Verzeichnis aller Planunterlagen im pdf-Format, die studiert und kopiert
werden können. Die Unterlagen stehen bis zum 10.7.2020 im Internet. Bitte kopieren Sie sich die für Sie
wichtigen Unterlagen.
Der Erläuterungsbericht (Unterlage U01 Erläuterungsbericht) gibt einen allgemeinen
Überblick. Die Fülle der Information ist allerdings gewaltig. Es ist nicht einfach, Art und Ausmaß von
Rechtspositionen zu erkennen, die für Sie unter Wahrung Ihrer Rechte evtl. einwendungsrelevant sind. Wir
wollen Ihnen daher dabei helfen, den Grad Ihrer Betroffenheit durch die Bahnplanung zu erfassen. Dazu haben
wir mit tatkräftiger Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Fridrich, Bannasch und Partner (FBP)
Fragebögen erstellt, die als eine Art Checkliste wichtige Angaben von Ihnen erfassen sollen, die dann
als Basis für eine Einwendung dienen können.
Es stehen vier (4) Fragebögen zu unterschiedlichen Betroffenheiten zur Verfügung:
1) Direkt betroffene Grundstückseigentümer
2) Landwirte (mit Zusatzblatt)
3) Gewerbetreibende
4) Immissionsbetroffene (z.B. Lärm, Erschütterungen, Feinstaub)
Bitte melden Sie möglichst umgehend zurück, ob Sie an der Fragebogenaktion
teilnehmen möchten (Kontaktdaten unten).
Für die Interessierten im weiteren Verlauf: Wenn Sie Fragen zu den
Fragebögen und/oder zu den Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen beim Ausfüllen.
Ihren entsprechenden Einwendungsschriftsatz können Sie selbst formulieren und ggf. auch Textbausteine
verwenden, die wir Ihnen noch zur Verfügung stellen werden. Einwendungen können nach den Bekanntmachungen
der Gemeinden bis Freitag, den 28.08.2020 erhoben werden. Anregungen und Hilfen erhalten Sie zudem beim
Juni-Treff von MUT am Freitag, 26. Juni 2020, 18 Uhr im Ratssaal des Josefshauses in Bad Krozingen, der
ausreichend groß ist, um die Corona-Abstandsregel zu wahren (Maskentragen freiwillig). Der BLHV hat
ebenfalls eine Informationsveranstaltung vorgesehen (Termin wird noch kommuniziert).
Falls Sie eine individuelle Einwendung erstellen lassen wollen, können Sie sich
gerne an die Kanzlei FBP wenden. Diejenigen, die das möchten, erhalten auf die Kanzlei lautendende
Fragebögen. Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei zur Verfügung.
Zur Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der
Belange der betroffenen Landwirte haben MUT und BLHV einen Finanzierungspool eingerichtet. Die anwaltlichen
Dienstleistungen für Beratungen und die Abfassung von Einwendungsschriftsätzen werden auf
Stundenabrechnungsbasis vergütet. Die dafür erforderlichen Arbeiten für das Einlesen in die Planunterlagen
und die Formulierung der allgemeinen Teile eines Schriftsatzes werden von BLHV und MUT über die Einrichtung
eines Finanzierungspools vergütet, der individuelle Teil geht zu Lasten des jeweiligen Mandanten. Spenden von
Privatpersonen in den Pool sind willkommen. Der Zahlungsverkehr des Pools läuft über das
Sonderkonto "MUT-Pool Spenden" IBAN DE57 6809 2300 0002 6444 10 BIC GENODE61STF bei der
Volksbank Staufen eG.
Bei Interesse an den Einwendungsfragebögen:
Melden Sie sich bitte zurück unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Wohnort, Email-Adresse und/oder
Tel/Fax-Nr.)
Einwendungsschriftsatz durch Anwalt: Ja/Nein
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BLHV-MUT-Gruppe
Roland Diehl, Bernhard Walz
Vorstände MUT e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Eichenweg 13, 79189 Bad Krozingen
Tel./Fax 07633/13171
vorstand@mut-im-netz.de |
Otmar König, Rechtsassessor
Badischer Landwirtschaftlicher
Hauptverband e.V., Geschäftsstelle
Merzhauser Straße 111, 79100 Freiburg
Tel. 0761/27133-210; Fax -201
otmar.koenig@blhv.de |
Alexandra Fridrich, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte mbB
Kartäuserstraße 51a, 79102 Freiburg
Tel. 0761/383789-0 Fax -111
fridrich@fb-rae.de |
Am Freitag, 29. Mai 2020, beginnt mit der Offenlage der Bahnpläne zur
Bürgertrasse das Anhörungsverfahren im nördlichen Abschnitt 8.2 Freiburg - Schallstadt
Liebe MUTige Mitglieder,
leider können wir derzeit unsere monatlichen Infotreffen am letzten Freitag des Monats noch
nicht wieder aufnehmen. Deswegen können wir uns am Freitag, dem 29. Mai 2020, nicht treffen. Dennoch ist der
Tag ein besonderer: Schneller als erwartet kommt neuer Schwung in das Planfeststellungsverfahren zum Bau der
Bürgertrasse. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Anhörungsbehörde teilt mit:
"Die Offenlage der Bahnpläne im PfA 8.2 soll planmäßig am 29. Mai 2020
beginnen. Wegen der Pfingstferien wird der eigentlich gesetzlich vorgesehene
Auslegungszeitraum von einem Monat um 2 Wochen bis zum 10. Juli 2020 verlängert.
In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen, die 32 Leitzordner umfassen, in
den Rathäusern der betroffenen Kommunen. Gleichzeitig werden die Unterlagen mit entsprechenden Erläuterungen
auch im Internet zur Verfügung gestellt. Zusätzlich - das ist jetzt in Rheintalbahnverfahren auf
Grund gesetzlicher Änderungen neu - wird nach § 21 Abs. 3 UVPG wegen des Umfangs der Unterlagen die
Einwendungsfrist auf volle 3 Monate (gesetzlich maximale Verlängerungsmöglichkeit) verlängert,
gerechnet vom ersten Tag der Offenlage."
Die sechswöchiger Offenlage und die insgesamt dreimonatige Einwendungsfrist wird von den
betroffenen Bürgerinitiativen MUT und IGEL ausdrücklich begrüßt. Das gibt beim offensichtlich enormen Umfang
der Planunterlagen (32 Ordner!) und der speziellen Situation im Land den nötigen Spielraum und schafft
Vertrauen. Selbstverständlich ist die BI MUT daran interessiert, dass die Bürgertrassen-Verfahren jetzt zügig
angegangen und durchgeführt werden, vor allem unter der Anhörungsägide des RP Freiburg. Wie immer werden wir
Bürgerinitiativen das Verfahren konstruktiv-kritisch mitgestalten. Darüber werden wir noch ausführlich beraten
und informieren. Bitte machen Sie mit, schauen Sie ab dem 29.5.2020 ins Internet unter
https://www.karlsruhe-basel.de/meldungen.html
Wir werden den MUT-Mitgliedern in den nächsten Tagen Fragebögen zur Verfügung stellen, die
Sie als Check-Liste verwenden können, um Ihre Betroffenheit durch die Bahnpläne abzuklären. Gerne sind wir bei
der Abfassung von evtl. erforderlichen Einwendungsschriftsätzen behilflich. Sollte sich die Corona-Lage im Juni
entspannen, werden wir auch wieder Treffen unter Wahrung der dann vorgeschriebenen Verhaltensregeln organisieren.
Wir prüfen, ob Freitag, der 26. Juni 2020, 18 Uhr, im Raum 101 der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen
wieder möglich ist.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Ein vollständiger Satz von Planunterlagen 8.2 wird im Rathaus Schallstadt ausgelegt.
Dazu informiert die Gemeinde Schallstadt über die Öffnungs- und Nutzungszeiten zur Einsichtnahme vor Ort.
Zu weiteren Einzelheiten teilt das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde mit:
MUT e.V. informiert: Es tut sich etwas bei der Bürgertrasse - Beginn der Offenlage
der Bahnpläne im nördlichen Abschnitt 8.2 Freiburg-Schallstadt am 29. Mai 2020
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
schneller als erwartet kommt neuer Schwung in das Planfeststellungsverfahren zum Bau der
Bürgertrasse. Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Anhörungsbehörde teilt mit:
"Die Offenlage der Bahnpläne im PfA 8.2 soll planmäßig am 29. Mai 2020
beginnen. Wegen der Pfingstferien wird der eigentlich gesetzlich vorgesehene
Auslegungszeitraum von einem Monat um zwei Wochen bis zum 10. Juli 2020
verlängert. In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen, die 32 Leitzordner
umfassen, in den Rathäusern der betroffenen Kommunen. Gleichzeitig werden die Unterlagen mit entsprechenden
Erläuterungen auch im Internet zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich - das ist jetzt in Rheintalbahnverfahren auf Grund gesetzlicher Änderungen
neu - wird nach § 21 Abs. 3 UVPG wegen des Umfangs der Unterlagen die Einwendungsfrist auf volle
drei Monate (gesetzlich maximale Verlängerungsmöglichkeit) verlängert, gerechnet vom
ersten Tag der Offenlage".
Die sechswöchige Offenlage und die insgesamt dreimonatige Einwendungsfrist wird von den
betroffenen Bürgerinitiativen MUT und IGEL ausdrücklich begrüßt. Das gibt beim offensichtlich enormen Umfang
der Planunterlagen (32 Ordner!) und der speziellen Situation im Land den nötigen Spielraum und schafft
Vertrauen. Selbstverständlich ist die BI MUT daran interessiert, dass die Bürgertrassen-Verfahren jetzt zügig
angegangen und durchgeführt werden, vor allem unter der Anhörungsägide des RP Freiburg.
Wie immer werden wir Bürgerinitiativen das Verfahren konstruktiv-kritisch mitgestalten.
Darüber werden wir noch ausführlich beraten und informieren. Bitte machen Sie mit - und vor al-lem: bleiben
Sie gesund!
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Verschiebung der Jahreshauptversammlung 2020 von MUT e.V.
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund des sich rasch ausbreitenden Coronavirus in der Region sowie im benachbarten
Elsass hat die Stadt Bad Krozingen beschlossen, zunächst bis Ende März alle Veranstaltungen, die in der
Verantwortung der Stadt Bad Krozingen liegen, abzusagen. Dies geschieht präventiv - zum Schutz der Bürgerinnen
und Bürger sowie zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems.
Auf Empfehlung der Stadt Bad Krozingen verfährt die Bürgerinitiative MUT - Mensch
und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - ebenso. Die für Freitag, den 27. März 2020,
19 Uhr, in der Aula der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen anberaumte Jahreshauptversammlung 2020 wird
abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, der satzungsgemäß rechtzeitig bekannt gegeben wird.
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Februar-Treff 2020 von MUT e.V.:
Offenlegung der Bahnpläne zur Bürgertrasse - Checkliste für Betroffene
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom Bau der Bürgertrasse, die als reine Güterzugtrasse durch unsere Region neu gebaut werden
wird, sind viele von Ihnen auf vielfältige Weise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Über das "Ob"
und "Wie" Ihrer Betroffenheit sollten Sie sich im Klaren sein, damit Sie ggf. mit einer qualifizierten
Einwendung Ihre Rechte in den anstehenden Planverfahren sichern können. Die Bürgerinitiative MUT - Mensch und
Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - möchte Sie mit anwaltlicher Beratung dabei
unterstützen. Dazu haben wir vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu
den Planabschnitten der Bürgertrasse Fragebögen vorbereitet, die uns als vorbereitende Checklisten helfen sollen,
einen ersten Überblick über den zu erwartenden Umfang unserer Dienstleistungen für Sie zu verschaffen.
Vorstand und Beirat werden anlässlich des öffentlichen Februar-Treffs 2020 von MUT e.V. am
Freitag, dem 28. Februar 2020, ab 16 Uhr, im Raum 101
der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen
die Fragebögen präsentieren und besprechen, Ihre Fragen dazu aufnehmen und das weitere
Vorgehen festlegen. Bitte beachten: Wegen des zu erwartenden Umfangs der Fragestellungen beginnt die
Infoveranstaltung bereits um 16 Uhr (!).
Der Bau der Bürgertrasse ist zwar im Grundsatz beschlossen, enthält jedoch in der Ausführung
eine Reihe von Problemfeldern mit z.T. erheblichem Einwendungspotenzial speziell seitens zahlreicher Landwirte,
die vom Trassenbau erheblich betroffen sind. Kommen Sie und nehmen Sie das Unterstützungsangebot von MUT e.V.
war, auf das Sie als MUT-Mitglied ein Anrecht haben. Wir informieren Sie wie immer umfassend und freuen uns auf
Sie.
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
Vorbereitung auf die Offenlegung der Bahnpläne zur Bürgertrasse
Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei den Planverfahren zum Bau der Bürgertrasse hat die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin
für das Jahr 2020 die Offenlegung ihrer Pläne für den Bau der Bürgertrasse vorgesehen. Im Planabschnitt 8.2 von
Freiburg bis Schallstadt gehört der Streckenteil ab Südportal des Tunnels Mengen zu Bürgertrasse. Die
Planfeststellungsabschnitte 8.3 und 8.4 von Schalstadt bis Hügelheim sind komplett Teile der Bürgertrasse.
Der abschnittsweise vierwöchigen Offenlegung der Pläne folgen zwei weitere Wochen, in denen Planbetroffene
Stellungnahmen bzw. Einwendungen an das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde richten können, die
zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden.
Der Bau der Bürgertrasse ist zwar im Grundsatz beschlossen, enthält jedoch in der Ausführung
eine Reihe von Problemfeldern mit z.T. erheblichem Einwendungspotenzial speziell seitens zahlreicher Landwirts,
die vom Trassenbau erheblich betroffen sind. MUT wird daher im Interesse der Mitgliedslandwirte im
Verfahrensverlauf professionelle juristische Beratung in Anspruch nehmen.
Konkrete Termine für die Offenlegung der Bahnpläne in den Rathäusern zur Einsichtnahme bzw.
für das häusliche Studium über das Internet wurden noch nicht mitgeteilt. Die Vorbereitungen dazu werden nunmehr
konzentriert in Angriff genommen. Darüber wird der Vorstand der Bürgerinitiative MUT - Mensch und Umwelt schonende
DB-Trasse Nördliches Markgräflerland e.V. - anlässlich ihres öffentlichen Januar-Treffs 2020 am
Freitag, dem 31. Januar 2020, 18 Uhr,
im Raum 101 der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen
ausführlich berichten. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wird mit einer Vertreterin
anwesend sein, die anstehenden Aufgaben umreißen sowie für Fragen und organisatorische Details zur Verfügung
stehen.
Zur aktiven Beteiligung am Planungsprozess haben die MUTland-Kommunen Schallstadt, Bad
Krozingen, Hartheim, Heitersheim, Eschbach und Buggingen zusammen mit MUT das "Bürgertrassen-Komitee"
gegründet, um die notwendigen Diskussionen im Rahmen der Planoffenlegungen zu fokussieren und sich eng miteinander
bei der Bewältigung der bestehenden Problemlagen abzustimmen. Wir informieren Sie wie immer umfassend und
freuen uns auf Sie.
Ihr Vorstand und Beirat von MUT e.V.
Roland Diehl, 1. Vorsitzender
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